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GBH-Hitzetage (4): Hitzeschutz am Bau beginnt vor dem ersten Spatenstich

Die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) fordert am 25. Juni 2026, dass Hitzeschutzmaßnahmen bereits in öffentlichen Bauausschreibungen verankert werden. Durch die Novelle des Bundesvergabegesetzes 2026 können soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe stärker gewichtet werden, sodass Betriebe mit nachweislichem Hitzeschutz bevorzugt werden sollen, um die Gesundheit der Arbeiter zu schützen.

Der Kampf gegen die Hitze auf österreichischen Baustellen verlagert sich derzeit von der bloßen Reaktion vor Ort hin zur strategischen Planung. Während früher über Trinkwasser und Schatten erst dann diskutiert wurde, wenn die Temperaturen bereits stiegen, rückt nun die Phase vor dem ersten Spatenstich in den Fokus. Die Logik der GBH ist simpel: Wer einen Auftrag vergibt, bestimmt die Arbeitsbedingungen. Wenn öffentliche Auftraggeber wie Gemeinden oder der Bund Hitzeschutz als festes Kriterium in ihre Ausschreibungen aufnehmen, wird der Schutz der Beschäftigten zu einem Wettbewerbsvorteil für die ausführenden Unternehmen.

Verankerung des Hitzeschutzes in öffentlichen Ausschreibungen

Verankerung des Hitzeschutzes in öffentlichen Ausschreibungen
Photo: Der Standard
Öffentliche Auftraggeber vergeben jährlich Bauaufträge in Milliardenhöhe. Die GBH sieht darin einen Hebel, um den Standard auf allen Baustellen zu heben. Da das neue Vergaberecht soziale und ökologische Kriterien erlaubt, könnten Betriebe, die aktiv Maßnahmen wie angepasste Arbeitszeiten oder die Nutzung der BUAK-Regelungen implementieren, bei der Zuschlagserteilung besser bewertet werden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Verantwortung vom einzelnen Polier auf die Ebene der Projektplanung und der Bauherren zu verschieben. Die Gewerkschaft appelliert in diesem Zusammenhang auch an private Auftraggeber, Hitzeschutz als festen Bestandteil von Bauverträgen zu definieren. Es besteht eine paradoxe Situation: Die Fachkräfte am Bau sanieren Gebäude und modernisieren die Infrastruktur, um Österreich klimafit zu machen. Gleichzeitig sind genau diese Menschen der extremen Hitze am stärksten ausgesetzt.

Die BUAK-Regelung und die Lücke beim Hitzefrei

Die BUAK-Regelung und die Lücke beim Hitzefrei
Photo: Salzburger Nachrichten
Ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei existiert in Österreich nicht. Es gibt jedoch eine Sonderregelung ab 32,5 Grad, die eine Unterbrechung der Arbeit ermöglicht. Diese Maßnahme muss allerdings vom Arbeitgeber angeordnet werden. Die finanzielle Absicherung dieser Pausen ist komplex:
  • Arbeitnehmer erhalten keinen regulären Stundenlohn für die unterbrochene Zeit.
  • Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) übernimmt eine Entschädigung in Höhe von 60 Prozent des Lohnes.
Laut GBH-Chef Josef Muchitsch wird diese Regelung in der Praxis zu selten genutzt. Im vergangenen Jahr griff sie bei etwa jedem vierten Bauarbeiter mindestens einmal. Die Gewerkschaft fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung, die Arbeit bereits ab 30 Grad einzustellen, insbesondere während der heißesten Stunden zwischen 14:00 und 15:00 Uhr.

Die neue Hitzeschutz-Verordnung und der Hitzeschutzplan

Die neue Hitzeschutz-Verordnung und der Hitzeschutzplan
Photo: NÖN.at – Niederösterreichische Nachrichten
Seit dem 1. Januar gilt eine neue Hitzeschutz-Verordnung. Diese verpflichtet Betriebe mit Außenarbeitsplätzen dazu, konkrete Schutzmaßnahmen schriftlich in einem Hitzeschutzplan festzuhalten. Sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe 2 ausgibt – was einer gefühlten Temperatur von über 30 Grad entspricht – muss dieser Plan zwingend umgesetzt werden. Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
  • Verlagerung der Arbeitszeiten in kühlere Tagesstunden.
  • Bereitstellung von Trinkwasser und Sonnencreme.
  • Nutzung von mobilen Sonnensegeln oder Zelten zur Beschattung.
  • Einsatz von Helmen mit Nackenschutz.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kran-Kabinen, in denen Temperaturen von über 50 Grad erreicht werden können. Hier ist die verpflichtende Kühlung nach einer Übergangsfrist spätestens bis zum 1. Juni des nächsten Jahres umzusetzen.

Kontrollbilanz und praktische Hürden auf den Baustellen

Die Theorie der Verordnung kollidiert in der Praxis oft mit der Realität. Eine Halbjahresbilanz des Sozialministeriums zeigt erhebliche Mängel: Bei über 700 Kontrollen wurden 491 Übertretungen festgestellt. Am häufigsten fehlte die erforderliche Gefahrenevaluierung oder die festgelegten Maßnahmen waren für die Arbeiter nicht einsehbar. Zudem entstehen neue Konflikte durch die Anpassung der Arbeitszeiten. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, führen extrem frühe Arbeitsbeginne – etwa um fünf Uhr morgens, um der Mittagshitze zu entgehen – zu Problemen mit Lärmschutzbestimmungen und Polizeieinsätzen. Während die Wirtschaftskammer (WKO) betont, dass freiwillige Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene, wie längere Pausen gegen verschobene Arbeitszeiten, sehr gut funktionieren, beharrt die GBH auf verbindlichen Standards. Die aktuelle Debatte zeigt eine tiefe Kluft in der Herangehensweise: Die Arbeitgeberseite setzt auf Flexibilität und organisatorische Anpassungen, während die Arbeitnehmerseite eine systemische Änderung fordert, die bereits im Finanzrahmen der Bauaufträge beginnt. Sollte die Forderung nach einer Verankerung in den Ausschreibungen Erfolg haben, würde Hitzeschutz von einer freiwilligen Geste zu einer harten Bedingung für den Marktzugang werden.

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Photo: ORF
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Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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