Mehr als 21 Jahre nach dem Tod einer 19-jährigen Studentin, die in einer Telefonzelle beim Rapoldipark in Innsbruck erstochen wurde, stand am Montag, dem 19. Oktober 2026, ein 42-jähriger ehemaliger Studienkollege vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft verweist auf DNA-Spuren, während die Verteidigung die Unschuld des Angeklagten betont.
Am Montagvormittag startete am Landesgericht Innsbruck der Prozess um einen der spektakulärsten Kriminalfälle der Tiroler Geschichte. Auf der Anklagebank sitzt ein mittlerweile 42-jähriger Österreicher, der sich wegen des Verdachts des Mordes an der damals 19-jährigen Daniela Kammerer verantworten muss. Das Verbrechen ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005. Ein Pensionist entdeckte die blutüberströmte junge Studentin aus Niederösterreich nahe einer Telefonzelle beim Rapoldipark in Innsbruck.
Die Bluttat hatte die Ermittler über zwei Jahrzehnte hinweg vor Rätsel gestellt. Die Tatwaffe, ein rund 16 Zentimeter langes Küchenmesser, wurde bis heute nie gefunden. Nun soll eine neuere Untersuchungsmethode Bewegung in das Verfahren bringen, während der Angeklagte, der seit Jahren in Australien lebt, freiwillig für die Verhandlung angereist ist.
Staatsanwaltschaft stützt Anklage auf DNA-Spuren und Zigarettenfilter
Die Staatsanwaltschaft schilderte das Geschehen in der Mordnacht als von erheblichem Alkoholpegel geprägt. Das Opfer hatte demnach kurz zuvor eine Prüfung erfolgreich absolviert und 2,1 Promille Alkohol im Blut. Auch der Angeklagte sei erheblich alkoholisiert gewesen. Die Ermittler argumentieren, dass das Opfer mit erheblicher Kraft angefasst und angegriffen worden ist
und die Messerstiche in Brust und Rücken mit erheblicher Energie
geführt wurden. Dennoch bleibt ein zentrales Rätsel bestehen: Ein mögliches Tatmotiv ist den Behörden weiterhin unbekannt. Den Grund, wieso sie sterben musste, kennt bisher nur der Täter
, erklärte Steiner.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück und fordert Freispruch
Der Angeklagte und sein Verteidiger Mathias Kapferer traten den Vorwürfen entschieden entgegen. Der Beschuldigte betonte vor dem Richter Andreas Fleckl unter Tränen seine Unschuld. Ich bin, um das zu beweisen, eigens 15.000 Kilometer angereist
, erklärte er und wandte sich direkt an die Geschworenen: Ich bin unschuldig, bitte sprechen Sie mich frei und lassen Sie mich meinen Sohn aufwachsen sehen
.
Der Verteidiger argumentierte, dass die Spurenlage keineswegs für eine Täterschaft spreche. So sei der Angeklagte zur Tatzeit lediglich ein Studienkollege des Opfers gewesen, der nach einer gemeinsamen Feier im Studentenheim gesehen hatte, wie die junge Frau mit dem Fahrrad wegfuhr. Mein Mandant war ein sogenannter Schnorrer, vielleicht hat er DNA-Spuren beim Hineingreifen in die Zigarettenschachtel des Opfers hinterlassen
, erklärte der Anwalt zu den Funden an der Zigarette. Zudem führte die Verteidigung an, dass sich an der Kleidung des Opfers auch DNA eines unbekannten Mannes aus dem zentralasiatischen Raum befinde und verwies auf insgesamt 20 Verdächtige im Laufe der Ermittlungsgeschichte.
Der Angeklagte betonte, dass er mit der Sache absolut nichts zu tun habe und keinen Grund gehabt habe, sie bestialisch zu erstechen.
Erinnerungen an die Festnahme im Jahr 2013
Der Fall stand bereits vor Jahren im Fokus der Justiz. Der Niederösterreicher war im Dezember 2013 von einer Cold-Case-Einheit des Bundeskriminalamtes am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen worden, als er aus Australien anreiste. Damals befand er sich rund sieben Wochen in Untersuchungshaft, ehe die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Februar 2014 einstellte, weil sich die damaligen Spuren als nicht ausreichend stichhaltig erwiesen hatten.
Vor Gericht schilderte der Angeklagte die psychischen Folgen dieser ersten Festnahme. In der Zelle habe er eine schwere Panikattacke erlitten und im Anschluss professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Weiterer Zeitplan und anstehende Gutachten
Der am 19. Oktober 2026 gestartete Prozess ist auf zwei Verhandlungstage anberaumt. Zum Auftakt waren am Montag acht Zeugen geladen, zudem wurden medizinische Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin erörtert. Die Verteidigung bringt im Laufe des Verfahrens auch ein selbst beauftragtes Privatgutachten ein. Die Verhandlungen werden am 23. Oktober fortgesetzt, an dem Tag sollen die Plädoyers folgen und die Geschworenen über ein Urteil beraten.
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