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Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen

Ermittler haben den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning sowie einen früheren engen Mitarbeiter am 6. Oktober 2026 festgenommen. Die Bundesanwaltschaft wirft den deutschen Staatsbürgern unter anderem landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat im Zusammenhang mit dem Auslandsnachrichtendienst vor.

Die Bundesanwaltschaft ließ die beiden Männer am frühen Morgen im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen. Parallel zu den Zugriffen durchsuchten Ermittler Räumlichkeiten der Beschuldigten in diesen Regionen sowie in Berlin.

August Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von Dezember 1998 bis Ende November 2005 und war anschließend bis Ende 2009 Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren.

Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen
Foto: Sueddeutsche

Das System der mutmaßlichen Geheimnisweitergabe und der Vorwurf des Landesverrats

Im Zentrum der Ermittlungen steht neben Hanning dessen ehemaliger Büroleiter Manfred D. Manfred D. fungierte bereits während Hannings BND-Präsidentschaft als Büroleiter und folgte ihm danach als abgeordneter Assistent ins Bundesinnenministerium. Zwischen März 2012 und März 2026 arbeitete er erneut für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes in derselben Funktion und hatte dadurch Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Den Ermittlungen zufolge vereinbarten die Beschuldigten im Frühjahr 2010, dass Manfred D. dem ehemaligen Behördenchef gegen Entgelt fortlaufend interne Erkenntnisse des Nachrichtendienstes beschaffen sollte. Hanning wollte diese Informationen im Rahmen seiner zwischenzeitlich aufgenommenen privaten Beratertätigkeit gewinnbringend verwerten. Nach dem derzeitigen Stand soll Manfred D. bis Juni 2022 nahezu 2.000 Dokumente überlassen haben, darunter zahlreiche als Verschlusssache eingestufte Unterlagen.

Dabei handelte es sich laut den Behörden um Material für interne Zwecke des BND, das für die nachrichtendienstliche Lagebesprechung im Bundeskanzleramt bestimmt war. In mindestens einem Fall nutzte Hanning übermittelte, eingestufte Erkenntnisse, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen. Nach Berichten von Medien wie WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung geht es bei den Vorwürfen nicht um eine Verbindung zu Russland. Demnach waren die Beamten im Zuge von Nachforschungen zu einem ganz anderen strafrechtlichen Komplex auf die verdächtigen Dokumente gestoßen, die sich auf elektronischen Datenträgern im Eigentum des ehemaligen Geheimdienstchefs befanden.

Der Beschuldigte Hanning hatte in der Vergangenheit bereits vehement bestritten, dass gegen ihn Vorwürfe im Zusammenhang mit den damaligen Razzien rechtmäßig seien, und die behördlichen Durchsuchungen als völlig überzogen bezeichnet. Die Bundesanwaltschaft führt das Verfahren gegen die beiden deutschen Staatsangehörigen nun jedoch unter schwerwiegenden Verdachtsmomenten fort.

Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen
Foto: WELT

Neben der gezielten Ausspähung und dem mutmaßlichen Handel mit streng vertraulichen Dossiers geht es den Ermittlungsbehörden auch darum, mögliche Kontakte zu weiteren ausländischen Stellen aufzuklären. Ein betroffener Mitarbeiter eines fremden Nachrichtendienstes soll nach bisherigen Erkenntnissen über Jahre hinweg intensiv mit dem ehemaligen Spitzenbeamten in Verbindung gestanden haben und regelmäßig mit politischen Informationen versorgt worden sein. Ob im Zuge dieser Aktivitäten auch Unterlagen über das iranische Atomprogramm oder andere sensible Bereiche des internationalen Geschehens an externe Akteure abflossen, ist Gegenstand der andauernden Untersuchungen des Bundeskriminalamts und der Karlsruher Bundesanwaltschaft.

Wie Ermittlungen im Fall Christina Block den BND-Komplex aufdeckten

Auf die Spur des ehemaligen Geheimdienstchefs kam die Justiz über ein völlig anderes Verfahren. Am 16. September 2025 durchsuchten Beamte des Landeskriminalamts Hamburg das Haus von August Hanning in Nordwalde. Hintergrund war der strafrechtliche Komplex um die Hamburger Unternehmerin Christina Block, die vor dem Landgericht Hamburg steht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Sorgerechtsstreit um ihre Kinder im November 2022 und in der Silvesternacht 2023 den Versuch unternommen zu haben, ihre in Dänemark lebenden Kinder gewaltsam zurückzubringen.

SKANDAL BEIM BND: Ex-Geheimdienstchef August Hanning wegen Spionageverdacht festgenommen

Bei der Auswertung von Datenträgern und Akten, die bei den Razzien im September 2025 sichergestellt worden waren, stießen die Ermittler jedoch auf die geheimen BND-Dokumente. Die Unterlagen wurden an die Bundesbehörden übergeben, woraufhin die Bundesanwaltschaft im Mai 2026 das verdeckte Ermittlungsverfahren übernahm.

Die Hamburger Ermittlungsbehörden hatten im Rahmen des Verfahrens über Monate hinweg erhebliche Anstrengungen unternommen und zu diesem Zweck sogar einen verdeckten Ermittler in die betreffende Sicherheitsfirma eingeschleust. Die nun vollstreckten Haftbefehle basieren auf den Beweismitteln, die damals in den Privat- und Geschäftsräumen des früheren Behördenleiters sichergestellt wurden. Während die strafrechtliche Aufarbeitung im Fall der Kindesentziehung und des mutmaßlichen Sorgerechtsstreits weiter andauert, konzentrieren sich die Bundesbehörden vor allem auf die Tragweite des entdeckten Geheimnisverrats. Sicherheitskreise verweisen darauf, dass ein derart massiver Abfluss von geheimen Lageeinschätzungen und internen Dossiers das Vertrauen befreundeter Nachrichtendienste in die deutsche Amtsführung nachhaltig beschädigen und die nationale Sicherheitsarchitektur vor enorme Herausforderungen stellen könnte.

Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen
Foto: AD HOC NEWS

Haftbefehle und anstehende richterliche Vorführungen

Gegen August Hanning besteht der dringende Verdacht der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats sowie der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Seinem mutmaßlichen Komplizen Manfred D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung zur Last gelegt. Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle verkündet und über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet.

Beide Beschuldigten können sich im weiteren Verlauf des Verfahrens auf die ihnen zustehenden juristischen Beistände stützen; für sie gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind durch die Festnahmen und Durchsuchungen keineswegs abgeschlossen. Vielmehr stehen die Beamten vor der Aufgabe, das umfangreiche Beweismaterial in Form der rund 2.000 sichergestellten Dokumente und Datenträger vollständig auszuwerten, um das genaue Ausmaß des mutmaßlichen Geheimnisverrats und mögliche weitere Abnehmer im In- und Ausland lückenlos zu rekonstruieren.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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