Entgegen einer früheren Entscheidung bleibt Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft. Das Berufungsgericht Borgarting hob am 4. November 2026 den Beschluss des Bezirksgerichts Oslo auf, nachdem ein positiver Alkoholtest und weitere Drogenkontrollen während seines Hausarrests bekannt geworden waren.
Gericht kippt Entlassung nach positivem Alkoholtest
Noch am Montag, dem 2. November 2026, hatte das Bezirksgericht Oslo seiner Freilassung unter Auflagen wie Meldepflicht und Drogentests zugestimmt. Seine Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker hatten argumentiert, die Situation im Hausarrest sei für ihren Mandanten sehr schwer
und mittlerweile unerträglich
geworden. Der 29-jährige Marius Borg Høiby, ältester Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit, hatte gehofft, die elektronische Fußfessel nach monatelangem Aufenthalt auf dem königlichen Anwesen Skaugum loszuwerden.
Die Staatsanwaltschaft legte jedoch umgehend Beschwerde mit aufschiebender Wirkung ein. Wie unter anderem der norwegische Rundfunk NRK und die Tageszeitung Dagbladet berichteten, gab das Berufungsgericht Borgarting der Anklage am 4. November recht. Ausschlaggebend für die Entscheidung war ein während des Arrests positiv ausgefallener Alkoholtest. Das Gericht wertete den Verstoß gegen das strikte Rauschmittelverbot als besonders besorgniserregend
und sah ein hohes Risiko für künftige Straftaten.
Bei der Anhörung am Montag waren zudem zwei Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden, darunter ein Mitarbeiter der norwegischen Strafvollzugsbehörde, der über die elektronische Überwachung berichtete, sowie eine medizinische Fachperson, die den 29-Jährigen seit längerer Zeit betreut. Staatsanwältin Oda Karterud erklärte, dass aus Sicht der Anklage aktuelle Umstände gegen eine Freilassung sprächen und die gesellschaftliche Sicherheit Vorrang habe. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, es bestehe ein anhaltendes Risiko von Rückfällen und neuen Taten, insbesondere gegenüber der sogenannten Frogner-Frau.

Unglaubwürdige Erklärungen und schärfere Auflagen
Sein Anwalt Daniel Storrvik erklärte dazu, sein Mandant bestreite, freiwillig Alkohol getrunken zu haben, und äußerte Zweifel an den Umständen der Tests.
Høiby hatte den positiven Befund laut Berichten mit der Verwendung von Mundwasser sowie dem Konsum von vergorenem Apfelsaft begründet. Diese Rechtfertigung stuften die Richter jedoch als nicht glaubwürdig
ein.
Die Staatsanwaltschaft betonte die Notwendigkeit des Gesellschaftsschutzes. Nach Angaben von Polizeianwältin Oda Karterud, wie Merkur berichtete, wiege dieser Aspekt in dem Verfahren am schwersten.

Die Verteidigung teilte mit: Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht, nehmen aber die Entscheidung des Berufungsgerichts zur Kenntnis.
Man werde die Begründung nun gründlich prüfen und das weitere Vorgehen mit Høiby besprechen.
Vorbereitungen auf den Berufungsprozess im Februar 2027
Høiby war im Juni 2026 vom Bezirksgericht Oslo unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Misshandlung in einer Partnerschaft zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen sprach das Gericht ihn damals frei. Da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben – letztere hält das Strafmaß für zu niedrig –, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Untersuchungshaft beziehungsweise der Hausarrest auf Skaugum wurde zunächst bis zum 30. November 2026 verlängert. Für den 9. Februar 2027 ist der Beginn des Hauptverhandlungsverfahrens vor dem Obergericht Borgarting angesetzt, das auf insgesamt 16 Verhandlungstage ausgelegt ist.