Ein Turbo für die Digitalisierung des Gesundheitswesens: E-HEALTH-COM

Der Wissenschaftliche Beirat für Digitale Transformation der AOK Nordost begrüßt grundsätzlich das Digitalpaket des Bundesgesundheitsministeriums und drängt auf eine schnelle Umsetzung der Reform.

Die Gesundheitsdaten in Deutschland sollten für das Gemeinwohl und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens umfassend genutzt werden. Dafür öffnet das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die erforderlichen Türen bis in den europäischen Datenraum. „Der wissenschaftliche Beirat begrüßt diesen längst überfälligen Paradigmenwechsel“, betont Prof. Dr. Dirk Heckmann als Geschäftsführer des Beirats. „Der jüngste Entwurf des GDNG setzt „ein klares Signal zur gemeinwohlorientierten Nutzung von Gesundheitsdaten und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.“

Datennutzung gut geregelt

Statt eines Verbots der Datennutzung sei eine sinnvolle Abwägung von Risiko und Interessen vorgesehen, was eine sinnvolle Nutzung von Gesundheitsdaten ermögliche, so der Beirat in seinem aktuellen Positionspapier. Darin wird ebenfalls die Ermächtigung zur Weiterverarbeitung von Versorgungsdaten ausdrücklich begrüßt. Der rechtliche Rahmen dafür sei gut gewählt.

Ärztinnen und Ärzte sollten informieren

Künftig können auch Kranken- und Pflegekassen vorliegende Daten zum Gesundheitsschutz eines Versicherten auswerten. Das sei zwar zu begrüßen, allerdings bleibe unklar, auf welche Weise die Betroffenen von einer möglicherweise bedrohlichen Diagnose informiert werden, so der Beirat: „Die Übermittlung einer solchen Diagnose sollte besonders geschulten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben.“ Das Gremium aus Expertinnen und Experten für Digitale Transformation wünscht sich, „dass der Gesetzgeber auch diese Situation überdenkt und das Verfahren der Weitergabe des Risikoprofils sensibler gestaltet.“

Befüllung der ePA durch medizinisches Fachpersonal

Nur durch die Opt-out-Lösung für die elektronische Patientenakte (ePA) könne „das Herzstück der gesamten Telematikinfrastruktur des digitalen Gesundheitswesens“ flächendeckend etabliert werden. Allerdings sei es systemwidrig, wenn Krankenkassen ihre Versicherten bei der Befüllung der ePA unterstützen, da sie Abrechnungsdaten zu verarbeiten haben, „aber keine Kenntnis von Behandlungs- oder Gesundheitsdaten erlangen sollten.“ Die Ärzteschaft stehe diesem Thema strukturell näher und könne durch die Datenverarbeitung „ein noch besseres Bild von ihren Patienten erhalten“, schlägt der Beirat vor.

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Besser spät als nie

Alle im Positionspapier angeregten Verbesserungen dienten „der Optimierung einer ebenso strategisch notwendigen wie sinnvollen Reform“, lobt der wissenschaftliche Beirat die nächsten Schritte der Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Dem Turbogang, den das Bundesgesundheitsministerium nun mit dem Digital-Paket einlegt“, sei „die zum Wohle aller so dringend benötigte Schubkraft zu wünschen.“ Die im Positionspapier vorgeschlagenen Verbesserungen sollten „der Optimierung einer ebenso strategisch notwendigen wie sinnvollen Reform“ dienen und den Digitalisierungsprozess nicht verzögern, mahnt der Wissenschaftliche Beirat und macht Druck: „Ein Mehr ist immer und auch später möglich, ein Weniger wäre in der jetzigen Situation fatal.“

Das gesamte Positionspapier „Ein Turbo für die Digitalisierung des Gesundheitswesens“ zum Download:

https://www.aok.de/pp/nordost/wissenschaftlicher-beirat-der-aok-nordost/

Quelle: AOK Nordost

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