DYPA-Kinderlager: 106.000 Kinder werden dieses Jahr bis zu 30 Tage Urlaub machen

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Arbeitsministerium
und Sozialversicherung

Athen, 1. Mai 2024

Pressemitteilung

Domna Michailidou: „106.000 Kinder werden dieses Jahr durch das Kindercamp-Programm von DYPA und EFKA bis zu 30 Tage Urlaub machen“

„In diesem Jahr werden mehr als 100.000 Kinder durch das DYPA-Programm und das entsprechende EFKA-Programm die Möglichkeit haben, bis zu 30 Tage Urlaub in Kindercamps zu verbringen“, sagte die Ministerin für Arbeit und soziale Sicherheit, Domna Michailidou, anlässlich der Veranstaltung der Start des DYPA-Programms am heutigen Mittwoch, dem 1. Mai.

„Mit dieser Aktion von DYPA mit einem Budget von 35 Millionen Euro“, so Domna Michailidou, „geben wir 70.000 Gutscheine an Familien mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro, damit ihre Kinder mindestens zwei Wochen Urlaub in den Camps verbringen können.“ Tatsächlich in den Lagern in den vom Feuer betroffenen Gemeinden Istiaia-Edipsos und Mantoudi-Limni-Ag. Annas, aber auch in Lagern in der Region Thessalien kann der Aufenthalt bis zu 30 Tage dauern.“

„Sonderbestimmungen“, sagte der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, „existieren für gefährdete Gruppen, da eine Punktevergabe für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende vorgesehen ist.“ Außerdem werden erstmals diejenigen bewertet, die in der Vergangenheit nicht am Programm teilgenommen haben und diejenigen, die sich in den letzten zwei Jahren beworben, aber keinen Scheck erhalten haben.“

Parallel zum DYPA-Camp-Programm werde in den nächsten Tagen auch das entsprechende EFKA-Programm starten, sagte der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit. Das Camp-Programm der EFKA hat ein Budget von 18,427 Millionen Euro und richtet sich an insgesamt 36.000 Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren.

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Wen und wie viele betrifft das DYPA-Camp-Programm?

Der Zweck des Kinderunterbringungsprogramms in Kinderlagern besteht darin, die Kinder von Arbeitern und Arbeitslosen zu unterhalten. Ziel des Programms ist es, den Begünstigten die Unterbringung ihrer Kinder in Kinderlagern durch die Ausstellung eines Gutscheins für die Unterbringung in Kinderlagern zu bezuschussen.

Das Programm umfasst 70.000 Schecks für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren und wird vom 15. Juni bis 10. September für Kinder mit typischer Entwicklung und bis zum 20. September für Kinder mit einer Behinderung von 50 % oder mehr umgesetzt.

Die Einreichung der elektronischen Anträge von Begünstigten und Anbietern für ihre Teilnahme am „Kinderunterbringungsprogramm 2024 in Kinderlagern“ der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) begann heute, Karmittwoch, 1. Mai, um 11:00 Uhr. Anträge werden ausschließlich online über das einheitliche digitale Portal der öffentlichen Verwaltung (gov.gr) mit TAXISnet-Codes unter der Online-Adresse eingereicht: Die Plattform ist für Anträge von Begünstigten bis zum 12. Mai um 23:59 Uhr geöffnet.

Begünstigte sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten (Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte etc.) der begünstigten Kinder, die:

  • sind Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist in einem privatrechtlichen unselbständigen Arbeitsverhältnis stehen oder
  • in der e-EFKA in ihrer Berufskategorie versichert sind und jederzeit zwischen dem 01.01.2023 und dem Tag vor der Bewerbungsfrist Beiträge zugunsten der Arbeitslosenabteilung von DYPA leisten
  • zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist arbeitslos sind und eine ununterbrochene Arbeitslosigkeit von mindestens drei Monaten aufweisen.

Das Einkommen der Berechtigten aller Kategorien darf 30.000 Euro nicht überschreiten, mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen, die im Falle einer Scheidung oder einer Ehe ein Einkommen von bis zu 16.000 Euro bzw. 24.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro pro Kind haben müssen, Alleinerziehende hingegen müssen über ein Einkommen von bis zu 29.000 Euro verfügen, zuzüglich 5.000 Euro pro Kind (nach dem ersten).

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Es wird darauf hingewiesen, dass die Begünstigten für den Aufenthalt ihrer begünstigten Kinder in einem Kinderlager des DYPA-Anbieterregisters Zuschüsse erhalten, indem sie einen Scheck für die Unterbringung in Kinderlagern ausstellen, der in Form einer eindeutigen elektronischen Codenummer vorliegt.

Wer und wie viele sind vom Camp-Programm der EFKA betroffen?

Parallel zum DYPA-Camp-Programm, das ab heute, 1. Mai, Bewerbungen entgegennimmt, startet in den darauffolgenden Tagen auch das entsprechende EFKA-Programm. Das EFKA-Camp-Programm mit einem Budget von 18,427 Millionen Euro betrifft insgesamt 36.000 Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Die EFKA-Sommercamp-Saison beginnt am 15. Juni und endet am 30. August und besteht aus fünf aufeinanderfolgenden Camp-Zeiträumen von jeweils 15 Tagen für Kinder mit typischer Entwicklung und 10 Tagen für Kinder mit Behinderungen.

Tatsächlich beginnt die Sommercamp-Zeit für geförderte Kinder mit Behinderungen, deren Eltern nicht an den Camp-Zeiten mit Kindern mit typischer Entwicklung teilnehmen möchten, nach Abschluss des Programms für Kinder mit typischer Entwicklung, also dem letzten zehn Tage im August oder die ersten zehn Tage im September und für 10 Tage ununterbrochenen Aufenthalts.

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