Digitalisierung des Militär- und Zivilschutzdienstes
Nach mehr als 150 Jahren endet eine Ära der Schweizer Milizarmee. Laut SRF und blue News wird das klassische, aus Papier bestehende Dienstbüchlein ab dem 1. Juni nicht mehr geführt. Die Verwaltung des Militär- und Zivilschutzdienstes wird vollständig auf digitale Plattformen überführt. Konkret werden die relevanten Informationen künftig über den Dienstmanager bzw. den Dienstmanager Zivilschutz bereitgestellt.
Diese digitale Transformation umfasst nicht nur die Ablage von Dokumenten, sondern auch die operative Kommunikation. Gemäss SRF erfolgt künftig auch die Erinnerung zur Erfüllung der Schiesspflicht digital. Laut blue News werden über diese Plattformen zudem Aufgebote und Diensttage verwaltet, was den administrativen Aufwand reduzieren und die Verwaltung modernisieren soll.
Parallel zur Digitalisierung der Verwaltung ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für bestimmte Ausbildungen innerhalb der Armee. Wer eine Ausbildung zum Lastwagenführer in den Kategorien C/CE absolviert, muss ab dem 1. Juni unter bestimmten Umständen Kosten zurückerstatten, sofern der Militärdienst vorzeitig beendet wird. Laut SRF wird diese Rückerstattungspflicht fällig, wenn die Altersgrenze erreicht wird, ein Ausschluss erfolgt, eine Dienstuntauglichkeit festgestellt wird oder ein Wechsel zum Zivildienst stattfindet. Der zurückzuzahlende Betrag beläuft sich auf bis zu 10’000 Franken. Dieser Betrag reduziert sich jedoch mit jedem Diensttag, der nach Abschluss der Ausbildung geleistet wird.
Erweiterte Befugnisse in Asylzentren und an den Landesgrenzen
Im Bereich des Asylwesens treten per 1. Juni Änderungen im Asylgesetz in Kraft, die speziell die Sicherheit und den Betrieb der Bundeszentren betreffen. Laut SRF und blue News erhalten das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie von diesem beauftragte Dritte, insbesondere Sicherheitsfirmen, erweiterte Befugnisse.
Zu den neuen Kompetenzen gehört die Durchsuchung von Personen und Sachen. Zudem können Disziplinarmassnahmen in Form von Leistungskürzungen verhängt werden. In Situationen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht, ist es den Verantwortlichen ab Juni gestattet, Personen für bis zu zwei Stunden vorübergehend festzuhalten.
Gleichzeitig passt die Schweiz ihr Recht an den weiterentwickelten Schengener Grenzkodex an. Laut SRF erhält der Bundesrat damit die Kompetenz, in Krisensituationen vorübergehend wieder Grenzkontrollen einzuführen oder Einreisebeschränkungen an Flughäfen zu erlassen. Als konkrete Beispiele für solche ausserordentlichen Lagen nennt blue News Pandemien. Zudem werden die Verfahren für Wegweisungen bei gemeinsamen Grenzkontrollen mit Nachbarstaaten vereinfacht. In diesem Zusammenhang werden laut blue News gleichzeitig die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Wegweisungsverfahren gestärkt.
Strategische Anpassungen bei Armee-Grösse und Ressourcen
Die Schweizer Armee verändert ab dem 1. Juni die Art und Weise, wie ihre personelle Kapazität definiert wird. Bisher galt eine fixe Obergrenze für den Bestand. Laut SRF und blue News wird stattdessen ein Sollbestand von mindestens 100’000 Militärdienstpflichtigen festgelegt. Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die personelle Einsatzfähigkeit der Armee jederzeit sicherzustellen.
Neben der personellen Planung gibt es Anpassungen bei der nationalen Versorgungssicherheit. Der Bundesrat verlängert am 1. Juni die Pflicht zur Haltung einer Gasreserve für die Jahre 2026 und 2027. Gemäss SRF müssen Gasversorger sicherstellen, dass im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Anfang Dezember eine entsprechende Reserve vorhanden ist.
Im Gesundheitssektor verschärfen sich die Anforderungen an die pharmazeutische Industrie. Laut blue News müssen Pharmafirmen lebenswichtige Medikamente ab Juni deutlich strenger überwachen und melden.
Transparenz bei Gesamtarbeitsverträgen
Eine weitere gesetzliche Änderung betrifft das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Arbeitnehmende und Arbeitgebende, die einem solchen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, erhalten ab dem 1. Juni ein neues Recht. Laut SRF dürfen sie künftig die Jahresrechnung der paritätischen Organe einsehen. Diese Massnahme zielt darauf ab, die Transparenz über die Verwendung der entsprechenden Gelder zu erhöhen.