Die Vorschriften zum universellen USB-C-Ladegerät ermöglichen Ihnen die Entscheidung, ob Sie ein neues Gerät mit diesem Zubehör kaufen

MADRID, 21. April (Portal/EP) –

Spanien bereitet bereits die Vorschriften vor, die die festlegen werden USB-Typ-C-Anschluss als universelles Ladegerät in elektronischen Geräten, eine Maßnahme, die auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie reagiert und es den Benutzern ermöglicht, zu wählen, ob sie das Ladegerät zusammen mit dem neuen Gerät kaufen möchten.

Das Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation hat über den Staatssekretär für Telekommunikation und digitale Infrastruktur an diesem Donnerstag in einer öffentlichen Anhörung den Königlichen Erlass zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Verwendung von USB Typ C als Universalladegerät vorgestellt. deren Pflicht in Kraft tritt am 28. Dezember 2024.

Damit wird es verfolgt Interoperabilität von Ladesystemen zwischen den Geräten und Abfallreduzierung Elektronik, und auch, dass die Verbraucher alle haben Informationen über die Ladung beim Kauf neuer Geräte, wie z. B. die Lademöglichkeiten der Geräte und kompatible Ladegeräte.

Aber auch Verbraucher Sie können entscheiden, ob sie dem neuen Gerät, das sie kaufen, ein Ladegerät beilegen möchten. Dies liegt an einem neu eingeführten Artikel (Art.3 bis) in der europäischen Richtlinie, der zusätzlich eine Meldung darüber verlangt, ob das Ladegerät in der Produktverpackung enthalten ist oder nicht.

Die Informationen zum Ladesystem und das Vorhandensein oder Fehlen eines Ladegeräts müssen durch gekennzeichnet werden ein Etikett und ein Piktogrammsowohl auf der Verpackung als auch in den Anweisungen und im Fall des “Fernabsatzes” – in der Nähe der Preisangabe.

In Bezug auf eine mögliche Preiserhöhung für Ladegeräte heißt es im Königlichen Erlass, dass „die von der EG durchgeführte Folgenabschätzung feststellt, dass global gesehen Verbraucher sparen Geld, indem sie weniger Ladegeräte kaufen aufgrund der Möglichkeit der Wiederverwendung”.

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RICHTLINIE EUROPA

Die Richtlinie 2022/2380 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union legt fest, dass die Mitgliedstaaten ab dem 28. Dezember 2024 den obligatorischen Charakter des USB-Typ-C-Anschlusses als universelles Ladegerät anwenden müssen.

Dieses Datum wirkt sich zusätzlich auf Los ‘Smartphones’ –inklusive iPhone-, zu anderen Kategorien von elektronischen Geräten, wie z Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Spielkonsolen, kabellose Lautsprecher, elektronische Lesegeräte („eReader“), und Zubehör wie Tastaturen, Mäuse, Headsets und tragbare Navigationsgeräte.

LaptopsSie haben ihrerseits einen längeren Zeitraum, um sich an die neu erlassenen Regelungen anzupassen bis 28.04.2026. Ebenso befreit der Standard Smartwatches und Aktivitätsarmbänder aufgrund ihrer Größe und Nutzungsbedingungen von der obligatorischen Einführung des USB-Typ-C-Anschlusses.

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