Brüssel, Düsseldorf, Berlin Nach dem Rekordbußgeld gegen Meta wegen Verstößen gegen den Datenschutz steigt auch für deutsche Unternehmen das Risiko von hohen Strafzahlungen. Datenschützer bezeichneten gegenüber dem Handelsblatt die Entscheidung als Präzedenzfall, der auf alle Unternehmen übertragbar ist, die Daten auf Servern in den USA verarbeiten, etwa bei der stetig stärkeren Nutzung von Cloud-Diensten.
Wenn Unternehmen „in ähnlicher Weise personenbezogene Daten unzulässig übertragen, sollten sie dies dringend abstellen und ihre Verarbeitung ändern“, sagte Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein. Andernfalls könnten Bußgelder wie bei Meta verhängt werden. „Für den Fall, dass eine Aufsichtsbehörde eine vergleichbare Situation feststellen würde, wären auch die Konsequenzen vergleichbar.“
Die Gefahr ist akut: „In Hunderten Fällen führen Datenschutzbehörden Ermittlungsverfahren wegen Datenübermittlungen in die USA“, sagte der Hamburger Datenschützer Ulrich Kühn.
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