Manche Dinge ändern sich nie. Und das ist gut so, meint Donald C. Bluedorn, II, geschäftsführender Gesellschafter der Anwaltskanzlei Babst Calland in Pittsburgh, der den größten Teil seiner Karriere in der Kanzlei der Förderung eines Geschäftsmodells und einer Geschäftskultur gewidmet hat, die, wie er sagte, seit Langem gefördert haben. Kurz gesagt, nachhaltiges Wachstum seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1986. Dieses Geschäftsmodell und diese Kultur, sagte Bluedorn, haben ihn als junger Anwalt, nur ein Jahr nach der Gründung von Babst Calland, überhaupt erst zur Kanzlei hingezogen.…