Die 14-jährige Tochter von Collien Fernandes hat ihre Mutter juristisch dazu verpflichtet, keine privaten Details mehr aus ihrem Leben öffentlich zu teilen. Die Schauspielerin gab am 1. Oktober 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, nachdem ihre Tochter mehrfach darum gebeten hatte, persönliche Angelegenheiten aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.
Juristische Verpflichtung zur Privatsphäre
Die 14-jährige Tochter von Collien Fernandes und Christian Ulmen hat ihre Mutter erfolgreich dazu gebracht, die Verbreitung privater Informationen über sie zu unterlassen. Wie die Kanzlei Höch Rechtsanwälte mitteilte, unterzeichnete die 44-jährige Moderatorin am 1. Oktober 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sie sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre ihrer minderjährigen Tochter nicht erneut öffentlich zu thematisieren. Die Vereinbarung betrifft Informationen, die zuvor auf Instagram veröffentlicht worden waren.
Die Anwälte Marina Brunner und Dominik Höch, die das Mädchen vertreten, betonten, dass die Jugendliche ihre Mutter bereits mehrfach ausdrücklich gebeten hatte, persönliche Details nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen zu machen. Mit der nun abgegebenen Erklärung werde diesem Wunsch endlich respektiert
, so die Mitteilung der Anwaltskanzlei vom 7. Oktober 2026.
Reaktionen von Collien Fernandes
Collien Fernandes äußerte sich kritisch zur Art und Weise, wie der Vorgang öffentlich gemacht wurde. Über ihr Management ließ sie mitteilen, dass sie sich zu dem Themenkomplex derzeit nicht weiter äußern werde.
„Nach wie vor finde ich, dass dieser Themenkomplex nicht in die Öffentlichkeit gehört. Daher werde ich mich hierzu aktuell nicht weiter äußern.“
Collien Fernandes, Schauspielerin und Moderatorin
Zudem kritisierte Fernandes die Kommunikation der Gegenseite. Sie warf den Anwälten ihrer Tochter vor, mithilfe von anwaltlichen Pressemitteilungen
gegen sie zu arbeiten. Gegenüber der Sendung Brisant erklärte sie, die Darstellung sei verkürzt und lasse den wesentlichen Kontext außer Acht. Sie empfinde es als bedauerlich, dass einerseits die Privatsphäre betont werde, andererseits aber proaktiv die Öffentlichkeit gesucht werde. Dies ziehe das Anliegen nach ihrer Auffassung ad absurdum
, also ins Sinnlose. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ergänzte sie, dass der Sachverhalt durch die Anwälte ihrer Tochter leider komplett sinnentstellt
dargestellt worden sei.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung
Der Konflikt ist Teil einer größeren, seit Monaten andauernden öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Fernandes und ihrem Ex-Mann Christian Ulmen. Fernandes hatte Anfang August öffentlich gemacht, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter habe, und dafür Ulmen verantwortlich gemacht. Sie richtet seit geraumer Zeit schwere Vorwürfe gegen den Schauspieler, darunter Behauptungen über körperliche Übergriffe und die Erstellung von Fake-Profilen in ihrem Namen, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden sein sollen. Dabei betonte sie mehrfach, dass es sich nicht um Deepfakes handele.
Die Vorwürfe von Fernandes lösten eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet aus, die auch zu Demonstrationen in mehreren deutschen Städten führte. Christian Ulmen hat sich öffentlich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Seine Anwälte hatten bereits im Frühjahr 2026 auf Anfragen reagiert und die Vorwürfe als unwahr zurückgewiesen, wobei sie rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung ankündigten. In diesem Zusammenhang verwiesen die Anwälte Ulmens am 27. März auf ein Informationsschreiben, in dem die Vorwürfe dementiert wurden.
Rechtliche Konsequenzen und politischer Kontext
Die Unterlassungserklärung, die Fernandes am 1. Oktober unterzeichnete, ist strafbewehrt. Sollte sie die darin festgelegten Bedingungen verletzen und erneut private Details über ihre Tochter öffentlich verbreiten, kann eine Vertragsstrafe fällig werden. Wie bei solchen rechtlichen Vereinbarungen üblich, handelt es sich dabei in der Regel um hohe Geldbeträge. Die Kanzlei Höch Rechtsanwälte in Potsdam bestätigte die Abgabe der Erklärung.
Der Fall Ulmen/Fernandes wird in der Politik als Anlass für Gesetzesänderungen diskutiert. So plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Entwurf, der das ansehensschädigende Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person
künftig ausdrücklich unter Strafe stellt. Hubig begründete die Notwendigkeit schärferer Gesetze mit der Verbreitung digitaler Gewalt, die sie als Flächenbrand
bezeichnete. Auch der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollen künftig strenger sanktioniert werden. In diesem Kontext betonte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert jedoch, dass das Strafrecht keine Supermoralinstanz
sei und verwies auf die Grenzen strafrechtlicher Regulierung bei moralisch verwerflichem, aber rechtlich nicht zwingend strafbarem Verhalten.

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