Carol Fessler gab zu: „Ich habe den verstorbenen Raphael Adana im Stich gelassen.“

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Die 80-jährige Carol Fassler gab heute (Montag) zu, das Kind Raphael Adana vernachlässigt zu haben, nachdem er es im Mai letzten Jahres überfahren hatte. Während ihrer Ermittlungen bestritt Fesler lange Zeit die Vorwürfe gegen sie und sagte, sie habe „nichts gespürt“, doch schließlich gestand sie und wurde wegen Vernachlässigung angeklagt. Im Gerichtssaal kam es zu einem Aufstand, als die Familienangehörigen des Opfers die Angeklagte angriffen, „Kindermörder“ riefen und sie sogar mit blutigen Puppen bewarfen. Fesler wurde von Sicherheitskräften der Polizei und des Gerichts vom Tatort gerettet.

Der Fall des Todes des 4-jährigen Adana führte zu Protesten seiner Familienangehörigen und anderer Unterstützer, da die Staatsanwaltschaft zunächst keine Anklage gegen den Fahrer erhob. Die Demonstranten trugen Schilder und forderten „Gerechtigkeit für Raphael“.

Der verstorbene Raphael wurde überfahren, als er mit seinem Großvater und seinem Bruder auf einer ihrer samstags stattfindenden Fahrten unterwegs war. Er wurde tödlich verletzt und einige Tage später im Krankenhaus für tot erklärt. Der säumige Fahrer traf ein Wenige Stunden nach dem Vorfall meldete sich die 50-Jährige mit ihrer Tochter zur Aussage auf der Polizeiwache und wurde unter Hausarrest entlassen. Auch die 50-Jährige wurde nach dem Unfall vernommen und unter restriktiven Auflagen freigelassen.

Das Fahrzeug, das den verstorbenen 4-jährigen Raphael angefahren hat

Die Staatsanwaltschaft hat sich zuvor mit den Vorwürfen befasst und in einem auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichten Beitrag betont, dass der Fall des Verdächtigen noch nicht abgeschlossen sei und die Staatsanwaltschaft beabsichtige, vorbehaltlich einer Anhörung strafrechtliche Schritte einzuleiten. Sie erklärten weiter, dass Unfallgutachter festgestellt hätten, dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei und der Verdächtige daher nicht wegen Tötung, sondern nur wegen Fahrlässigkeit strafrechtlich verfolgt werde.

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Fesler, die kein Hebräisch spricht, wurde mit Hilfe eines Dolmetschers befragt – und gab den Ermittlern ihre Version. Der Unfallhergang wurde von den Verkehrsermittlern untersucht und dabei unter anderem untersucht, ob der Fahrer beim Gehen auf dem Gehweg oder beim Überqueren der Fahrbahn von der Fahrspur abgekommen ist und das Kind angefahren hat. Die Straße, auf der sich der Unfall ereignete, hat keinen Fußgängerüberweg und keine Bordsteine.

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