Bundesländer pochen weiter auf Planungshoheit

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute auf dem Krankenhausgipfel in Berlin. /axentis.de

Berlin – Auf dem Weg zu einer gemeinsamen bundesweiten Krankenhausreform legen sich die beteiligten Akteure immer wieder Steine in den Weg. Über die Notwendigkeit einer Reform sind sich alle Beteiligten hingegen einig.

Das Gesetz zur Einführung der Krankenhausreform werde nur eine Mehrheit im Bundesrat bekommen, wenn die Bundesländer auch die Hoheit über die Krankenhausplanung behalten werden. Das betonte heute der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) beim Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Bund und Länder erarbeiten derzeit gemeinsam eine Krankenhausreform. Diese Reform soll bis Ende des Jahres in ein zustimmungspflichtiges Gesetz münden, dass Bundestag und Bundesrat gleichermaßen verabschieden müssen.

In den vergangenen Tagen hatte sich ein Konflikt zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und den unionsgeführten Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein entbrannt. Die drei Bundesländer hatten ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass überprüfen soll, ob die Bundespläne zur Krankenhausreform in die Landespläne hineinregieren würden.

Lauterbach hatte vergangene Woche während einer Pressekonferenz in Düsseldorf seinen nordrhein-westfälischen Amtskollegen Karl-Josef Laumann (CDU) vor einem Alleingang bei der Krankenhausreform gewarnt. Nordrhein-Westfalen arbeitet schon seit einiger Zeit daran, eine eigene landesweite Reform einzuführen.

„Ich lasse nicht zu, dass der Bund eine Bundesschablone über die Länder legt“, bekräftigte heute Gesundheitsminister Laumann. Der Bund müsse einsehen, dass die Länder nicht nur durchführende Behörden seien, sondern bei wichtigen Fragen auch mitentscheiden müssen. Die Krankenhauslandschaft sei in Deutschland sehr unterschiedlich, deshalb müsse diese regional geplant werden. Andererseits sagte Laumann auch, dass es eine vernünftige, gemeinsame Lösung geben müsse. Die Reform werde nicht an „persönlichen Eitelkeiten“ scheitern.

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„Wir wollen nicht an das Planungsrecht der Länder heran“, versprach heute hingegen Lauterbach. „Wir wollen eine Reform mit den Ländern beschließen.“ Deshalb bleibe das Planungsrecht sowie die Investitionskosten­verantwortung bei den Ländern. Lauterbach begrüßte auch das Gutachten, dass die drei unionsgeführten Bundesländer in Auftrag gegeben haben.

Die Reformen, die in Niedersachsen und NRW bereits erarbeitet werden, seien wichtige Bausteine auf denen aufgebaut werden solle, erklärte er weiter. Zudem sagte Lauterbach heute, dass er an einer guten, fairen Zusammenarbeit etwa mit der DKG interessiert sei, um zusammen zu einem Ergebnis zu kommen. Dies waren vergleichsweise versöhnliche Töne. Bislang hatte Lauterbach vor allem mit der Regierungskommission Krankenhaus sowie den Bundesländern an der Reform gearbeitet und die Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weitestgehend ausgeklammert.

Länder müssen gewichtiges Wort mitreden

Auch die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, dass die Länder bei den Kriterien, also den geplanten Vorhaltepauschalen, Versorgungslevels und Leistungsgruppen ein „gewichtiges Wort“ mitreden müssen. Planungshoheit bedeute für sie, dass diese von den Ländern ausgeübt und nicht an mögliches ausgezahltes Geld geknüpft werden dürfe.

Damit spielte sie auf Lauterbachs Aussage vor einer Woche an, dass wenn Nordrhein-Westfalens Krankenhäuser die bundesweiten Kriterien nicht erfüllen könnten, diese auch keine Leistungen abrechnen und damit kein Geld erhalten könnten.

Insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg mit einer niedrigen Einwohnerzahl und einer relativ alten Bevölkerung müsse die Versorgung aber regional geplant und sichergestellt werden, so Nonnemacher.

Auch der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß erklärte, dass es eine weitergehende Krankenhausreform brauche. Allerdings bezweifelte er, dass die Krankenhausreform ohne Anpassung der Vorschläge der Regierungskommission und zusätzliche Finanzmittel auch das erreichen könne, was alle Beteiligten wollen.

Insbesondere die dramatische Unterfinanzierung der Krankenhäuser müsse sowohl kurzfristig als auch langfristig gelöst werden. Er forderte Lauterbach auf, auf den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zuzugehen und mit ihm einen Konsens über einen großen Investitionsfonds für die Sicherstellung der Krankenhäuser zu vereinbaren.

Reform gelingt nur im Miteinander

Auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, erklärte heute nach dem Kranken­hausgipfel, dass die Reform nur im Miteinander gelingen könne. „Weder der Bund noch die Länder können das allein stemmen.“ Deswegen appellierte Reinhardt an Lauterbach zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Ländern zurückzukommen. „Die Ärztinnen und Ärzte warten seit Langem auf eine nachhaltige Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen“, so Reinhardt.

Zudem könne die Politik die Reform nicht alleine richten. „Es wird nicht ohne den Sachverstand derjenigen gehen, die die Versorgungswirklichkeit kennen und über den nötigen medizinisch-fachlichen Sachverstand verfügen. Dabei geht es nicht um ‚Lobbyismus‘, sondern um medizinische Realerfahrungen. Es ist insofern gut, dass der Minister sich heute vom Begriff ‚Lobbyismus‘ ein wenig distanziert hat. Nun muss er dieser Einsicht Taten folgen lassen.“

Auch die BÄK wolle sich weiter einbringen. „Am Mittwoch der kommenden Woche, also unmittelbar vor der nächsten Bund-Länder-Runde, wird die Bundesärztekammer in einer Fachveranstaltung wesentliche Faktoren aufzeigen, die aus ärztlicher Sicht für ein Gelingen der Reform zu beachten sind“, kündigte Reinhardt an. © cmk/aerzteblatt.de

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