Zwei Männer aus Südhessen erhalten Bewährungsstrafen für den Handel mit gefälschten Impfpässen. Das Landgericht Darmstadt hat die beiden am Dienstag wegen Urkundenfälschung verurteilt. Als Haupttäter erhält der 38 Jahre alte Jordanier Rafat A. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, weil er im Jahr 2021 in 57 Fällen falsche Bescheinigungen für Impfungen gegen das Coronavirus ausgestellt hatte, ohne dass Impfstoff verabreicht wurde, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Der zweite Angeklagte, der 43 Jahre alte Türke Ilyas A., hatte nach Feststellung der Richter eine untergeordnete Rolle, er hatte in 33 Fällen Abnehmer für die gelben Impfbücher vermittelt und erhält dafür eineinhalb Jahre auf Bewährung.
Die beiden Männer haben die Fälschungen hergestellt und vertrieben, um damit Geld zu verdienen, nicht aus ideologischen Gründen, wie das Gericht feststellte. Der 38 Jahre alte Fälscher, die „Triebfeder des Ganzen“, sei selbst gegen das Coronavirus geimpft gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Trapp. In den meisten Fällen hatten die Abnehmer 200 Euro für einen gefälschten Impfpass gezahlt. In jenen Fällen, in denen der zweite Angeklagte den Kontakt hergestellt hatte, sei der Ertrag je zur Hälfte geteilt worden.
Weil ein Verbrechen sich nicht auszahlen soll, ordnete die Strafkammer im Urteil an, dass das mit den Fälschungen eingenommene Geld eingezogen wird. Der Hauptangeklagte muss demnach 8200 Euro zahlen, sein Helfer 6400 Euro. Als Bewährungsauflage müssen beide darüber hinaus eine Geldbuße zahlen, der Haupttäter in Höhe von 4000 Euro, der zweite Angeklagte von 2000 Euro. Beide Männer hatten die Vorwürfe während des Prozesses in vollem Umfang eingeräumt.
Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung hatten eine Urteilsabsprache getroffen, darin waren als Bedingung die Geständnisse gefordert worden. Dank der Absprache, umgangssprachlich auch als „Deal“ bezeichnet, konnte der Fall trotz umfangreicher Ermittlungen und vieler Beweismittel in nur zwei Verhandlungstagen erledigt werden, wie der Vorsitzende ausführte.
Fälscher war Mitarbeiter von zwei Apotheken
Der Fälscher war Mitarbeiter in zwei Apotheken gewesen und hatte diese Stellung für die Straftaten ausgenutzt, wie Trapp in seiner Urteilsbegründung sagte. Der Angeklagte hatte nach eigenen Worten in Pakistan Pharmazie studiert, der Abschluss wurde aber in Deutschland nicht anerkannt, so dass er nicht über eine Approbation verfügte und nur unter Aufsicht eines anderen Apothekers arbeiten durfte.
In den beiden Apotheken, in denen Rafat A. tätig war, habe er sich Formulare für Impfpässe und die Aufkleber mit den Chargennummern des Impfstoffs genommen, sagte der Richter. Diese mit den Impfdosen gelieferten Nummern habe er in die Impfpässe geklebt, teils habe er auch Kopien der Chargennummern verwendet. Insgesamt seien die Fälschungen nicht besonders professionell gemacht gewesen. So sei ein einfacher Stempel mit Buchstaben aus einem Setzkasten benutzt worden, um den Stempel eines Impfzentrums nachzumachen.
Als Mitarbeiter einer Apotheke habe der Fälscher das Vertrauen missbraucht, das die Bevölkerung in eine Apotheke setze, von der sie zuverlässige Hilfe und korrekte Beratung erwarte, sagt der Vorsitzende. Mit den falschen Impfbescheinigungen hätten die beiden Angeklagten die Gesundheit anderer Menschen in Gefahr gebracht. Vor zwei Jahren sei eine Impfung Voraussetzung zum Beispiel für den Besuch einer Gaststätte gewesen. Mit den Fälschungen hätte Ungeimpfte Kellner täuschen können.