Basket League: Der von seiner Freundin gemeldete Spieler wird vermisst

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Am Freitagabend (20.4.) ging eine amerikanische Staatsbürgerin zur Polizei von Attika und meldete den Missbrauch durch ihren Partner.

Den im Mega News Bulletin veröffentlichten Informationen zufolge handelt es sich um eine Beschwerde gegen einen amerikanischen Sportler im Alter von 30 Jahren, der einen Profivertrag bei einem Team der Basketball League hat.

In ihrer Anzeige teilte die Frau der Polizei mit, dass die Sportlerin sie nach einer verbalen Episode angegriffen habe. Genauer gesagt schlug er ihr ins Gesicht, packte sie am Hals und biss sie in den Rücken. Die Anzeige mündete in einem spontanen Verfahren, um dann die Vorermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter fortzusetzen und ihn zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Justizbehörde zu bringen.

Der Athlet war zunächst nicht festgenommen worden und wurde gesucht, ohne gefunden zu werden. Auch sein Team erhielt keine Benachrichtigung von ihm. Er fehlte sogar beim letzten Ligaspiel, das sie bestritt.

Die bei der Abteilung für häusliche Gewalt der Omonia-Polizeibehörde eingereichte Klage:

„Am 19.04.2024 gegen 12:30 Uhr wurde er von A.T. gefahren. Agios Panteleimon in G.A.E.B. Athens, die 26-jährige, in Massachusetts, USA, geborene Basketballspielerin, die ihren Partner wegen Verstoßes gegen Artikel 6 des Gesetzes 3500/2006 wegen Taten angezeigt hat, die am 19.04.2024 um 03:00 Uhr in Peristeri an einem unbekannten Ort begangen wurden Adresse.

Insbesondere am oben genannten Ort und zur oben genannten Zeit packte der Basketballspieler, der sich eines verbalen Zwischenfalls schuldig gemacht hatte, sie am Hals, schlug ihr ins Gesicht und biss sie schließlich in den Rücken, Handlungen, die im Vernehmungsbericht des nicht beeideten Zeugen erwähnt werden das Opfer.

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Die 26-Jährige kannte ihre Wohnadresse in Peristeri, wo sich der Vorfall ereignete, nicht, während sie sich weigerte, in die Gegend von Peristeri verlegt zu werden und der Polizei den Wohnort des Spielers mitzuteilen.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass dem Opfer gemäß Artikel 21 des Gesetzes 3500/06 Informationen und Anweisungen gegeben wurden, um, falls es dies wünscht, die angemessene moralische Unterstützung und die notwendige materielle Unterstützung von den zuständigen Stellen, dem „Panic Button“, zu erhalten „Anwendung wurde nicht installiert Button) auf ihrem Mobiltelefon, nachdem sie zuvor über diese Möglichkeit sowie über die Möglichkeit ihrer Überstellung an den forensischen Dienst, aber auch über die Möglichkeit ihrer Überstellung und vorübergehenden Unterbringung in einem Safe informiert wurde Platz, aber sie wollte es nicht tun.

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