Die Bundesanwaltschaft hat zwei Männer vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg angeklagt, die im Auftrag der iranischen Revolutionsgarde Anschläge in Berlin geplant haben sollen. Die Ziele waren unter anderem Josef Schuster vom Zentralrat der Juden und Volker Beck von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Die Festnahmen erfolgten im vergangenen Jahr in Dänemark.
Mordpläne gegen Schuster und Beck
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zeichnen das Bild einer gezielten Kampagne des iranischen Regimes auf deutschem Boden. Laut der Anklage des Generalbundesanwalts sollen die beiden Beschuldigten Informationen über prominente Vertreter der jüdischen Gemeinschaft und Unterstützer Israels gesammelt haben, um Mord- und Brandanschläge vorzubereiten.
Im Zentrum der Ermittlungen stehen Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sowie Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Planung bereits Anfang 2025 begann.
Neben den Personen standen auch Institutionen und Einrichtungen im Visier. In Berlin wurden mutmaßliche Anschlagsziele ausgespäht, darunter der Sitz der Deutsch-Israelischen Gesellschaft sowie Gebäude, in denen sich der Zentralrat der Juden befindet.
„Zudem sollte er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen“
LTO.de, Bundesanwaltschaft
Die Berichterstattung des Spiegel verdeutlicht, dass die Ausspähung im Frühjahr 2025 stattfand. Dabei ging es nicht nur um die Beobachtung der Opfer, sondern auch um die aktive Suche nach Komplizen, die die Taten ausführen sollten.
Die Rolle von Ali S. und Tawab M.
Die Anklage stützt sich auf die Aktivitäten zweier Männer, die in Dänemark lebten. Der Hauptbeschuldigte, der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln Ali S., soll als Agent der iranischen Revolutionsgarde agiert haben. Ihm wird vorgeworfen, im Auftrag der Quds-Kräfte – der Einheit für Auslandsoperationen – geheimdienstliche Tätigkeiten und Sabotage vorbereitet zu haben.

Ali S. soll im Mai 2025 Kontakt zu Tawab M. aufgenommen haben, einem 42-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden war laut Ermittlungen entscheidend für die operative Umsetzung der Pläne.
Die Aufgabenverteilung war dabei spezifisch: Während Ali S. die Aufklärung und Ausspähung übernahm, war Tawab M. bereit, die logistische Unterstützung zu liefern. Dazu gehörte die Beschaffung einer Waffe sowie die Anheuung eines unbekannten Auftragskillers, der speziell für die Ermordung von Volker Beck vorgesehen war.
Die rechtliche Einordnung dieser Taten ist schwerwiegend. Wie LTO berichtet, umfasst die Anklage gegen Ali S. unter anderem:
Tawab M. wird primär die versuchte Beteiligung an einem Mord zur Last gelegt.
Internationale Kooperation und Festnahmen in Aarhus
Dass die Pläne scheiterten, ist auf eine enge Zusammenarbeit internationaler Geheimdienste zurückzuführen. Der erste entscheidende Hinweis stammte vom israelischen Geheimdienst Mossad, der den deutschen Verfassungsschutz auf Ali S. aufmerksam machte.
Sobald Ali S. in Berlin eintraf, wurde er von den deutschen Behörden observiert. Die Ermittler stellten schnell fest, dass seine Bewegungen nicht denen eines Touristen entsprachen, sondern sich gezielt auf jüdisch-israelische Einrichtungen konzentrierten. Diese Beobachtungen bestätigten den Verdacht, dass er im Auftrag der Quds-Kräfte handelte, wie DIE ZEIT berichtet.
Die Festnahmen erfolgten nicht in Deutschland, sondern in der dänischen Stadt Aarhus:
Nach seiner Festnahme wurde Ali S. Mitte Juli 2025 nach Deutschland überstellt. Beide Verdächtigen befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Laut NDR muss der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg nun über die Zulassung der Anklage und den Zeitpunkt des Prozesses entscheiden.
Diplomatische Spannungen und Forderungen nach Konsequenzen
Der Fall löst eine heftige politische Debatte über den Umgang Deutschlands mit der Islamischen Republik Iran aus. Volker Beck, einer der geplanten Opfer, hat die Anklage als Beleg für eine systematische Bedrohung gewertet.

„Jüdisches Leben und der Einsatz für den jüdischen und demokratischen Staat werden vom Regime der Islamischen Republik Iran auf deutschem Boden mit Ermordung bedroht und angegriffen – immer wieder.“
Volker Beck, Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft
Die Reaktionen gehen über die bloße Empörung hinaus. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft und Volker Beck fordern von der Bundesregierung konkrete diplomatische Sanktionen. Im Zentrum steht die Forderung, den iranischen Botschafter aus Deutschland auszuweisen und weitere iranische Diplomaten als unerwünschte Personen zu erklären.
Die Bundesregierung hat bereits bestätigt, dass in diesem Fall mit mehreren ausländischen Diensten kooperiert wurde. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies darauf hin, dass die Informationen von einem befreundeten Nachrichtendienst aus dem Ausland stammten.
Obwohl die Ermittler betonten, dass es sich zum Zeitpunkt der Festnahmen nicht um einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag handelte, unterstreicht die Anklage die Intensität der iranischen Geheimdienstoperationen in Europa. Die kommenden Wochen im Oberlandesgericht Hamburg werden zeigen, inwieweit die Beweiskette gegen die Agenten der Revolutionsgarde standhält.