Anforderungen und Verfahren für die Wahl zum Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union

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Diese Entscheidung hat bei vielen Neugierde geweckt und Fragen zu den Anforderungen an die Stelle und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten aufgeworfen.

Hier ist eine Aufschlüsselung, wie der Vorsitzende der Afrikanischen Union gewählt wird:

Die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union haben das Recht, Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden zu nominieren.

Diese Nominierungen können von einzelnen Mitgliedstaaten oder über regionale Blöcke innerhalb der AU vorgenommen werden.

Potenzielle Kandidaten sind in der Regel Personen mit umfangreicher Erfahrung in Diplomatie, Regierungsführung und internationalen Angelegenheiten.

Sobald die Nominierungen eingegangen sind, beginnt ein Auswahlverfahren. Dieser Prozess beinhaltet häufig Konsultationen zwischen AU-Mitgliedstaaten, um die Qualifikationen und Eignung der Kandidaten zu beurteilen.

Regionale Blöcke können auch eine Rolle bei der Unterstützung von Kandidaten aus ihren jeweiligen Regionen spielen.

Um diese Position zu erhalten, muss ein Kandidat über einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften, Internationalen Beziehungen, Wirtschaft, Diplomatie, Management, Betriebswirtschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften oder einem eng verwandten Bereich einer anerkannten Institution verfügen.

Darüber hinaus müssen sie über einen Doktortitel in Rechtswissenschaften, Internationalen Beziehungen, Diplomatie, Management, Betriebswirtschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften oder einem eng verwandten Fachgebiet an einer anerkannten Institution verfügen.

Der Kandidat muss außerdem über mindestens zwanzig (20) Jahre einschlägige Berufs- und internationale Erfahrung verfügen und mindestens zehn (10) Jahre lang in einer oder mehreren höheren Führungspositionen tätig gewesen sein, vorzugsweise in einer zwischenstaatlichen Organisation oder einer nationalen Regierung/öffentlichen Dienstleistung, international oder international regionale Einrichtung.

Die Wahl des AU-Vorsitzenden findet während einer Sitzung der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der AU statt.

Diese Sitzung findet normalerweise während eines der AU-Gipfeltreffen statt, bei dem Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammenkommen, um wichtige Probleme des Kontinents zu besprechen.

Während der Sitzung der AU-Versammlung gaben die Mitgliedstaaten ihre Stimmen ab, um aus den nominierten Kandidaten den Vorsitzenden zu wählen.

Der Abstimmungsprozess erfolgt in geheimer Abstimmung und erfordert die Stimmen einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten.

Nach seiner Wahl übernimmt der neu gewählte Vorsitzende sein Amt und wird offiziell für die im Gründungsgesetz der AU festgelegte Amtszeit ernannt.

Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt in der Regel vier Jahre, mit der Möglichkeit einer Wiederwahl für eine zweite Amtszeit.

Der Vorsitzende ist der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union sowie dem Exekutivrat der Afrikanischen Union unterstellt.

Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Gesamtverantwortung für die Verwaltung und Finanzen der Kommission; Förderung und Popularisierung der Ziele der AU und Verbesserung ihrer Leistung.

Er leitet außerdem die Beratung und Koordinierung mit wichtigen Interessengruppen wie Mitgliedstaaten, Entwicklungspartnern, RECs usw.; Ernennung und Verwaltung von Kommissionspersonal und Funktion als Verwahrstelle für alle AU- und OAU-Verträge und Rechtsinstrumente.

Der derzeitige AU-Vorsitzende Moussa Faki wird bei den nächsten Wahlen im Februar 2025 nicht antreten.

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