Ab dem 26.4. werden die Anträge auf Zuschüsse zur energetischen Sanierung großer Unternehmen gestellt

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Die Einreichung von Anträgen für das Förderprojekt zur energetischen Modernisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Großunternehmen beginnt am 26. April, wobei der Höchstbetrag, der einem Großunternehmen gewährt werden kann, 750.000 Euro beträgt.

Wie in einer Ankündigung des Ministeriums für Energie, Handel und Industrie (MEIT) angegeben, ist das Projekt im Wiederherstellungs- und Resilienzplan (RESP) Zyperns für den Zeitraum 2021-2026 enthalten und wird durch den Wiederherstellungs- und Resilienzmechanismus von finanziert der Europäischen Union (EU), wobei sich der Gesamtbetrag, der für die Bedürfnisse des Plans bereitgestellt werden soll, der im Rahmen der Maßnahmen C3.1I7 und C6.1I5 des SAA umgesetzt wird, auf 17 Mio. € beläuft, davon € 10 Millionen stammen aus dem neuen Plan REPowerEU der EU über das entsprechende Kapital in SAA Zypern und betreffen daher nur Kategorien förderfähiger Kosten, die den Zielen von REPowerEU dienen.

Nach Angaben des Ministeriums beginnt die Einreichungsfrist für Vorschläge am 26. April 2024 um 9:00 Uhr und Bewerbungen werden bis zum 28. Juni 2024 nur über das YEEB-Online-Grant Scheme-System mit den Browsern Chrome, Firefox und Edge angenommen um 23:59 Uhr Die Prioritätsreihenfolge wird anhand der Reihenfolge festgelegt, in der die Vorschläge eingereicht werden (sofortige Bewertung), und die maximale Anzahl an Genehmigungen wird das verfügbare Budget des Plans nicht überschreiten.

Der Plan zielt darauf ab, große Unternehmen zu unterstützen, zu entwickeln und zu modernisieren, einschließlich ihrer energetischen Sanierung. Die finanzielle Unterstützung besteht in der Bereitstellung von Sponsoring für bestimmte förderfähige Kosten, die unter anderem mit der Förderung energiesparender Investitionen in Gebäude, Einrichtungen und Ausrüstung zusammenhängen. sowie die Umstellung des Geschäftsbetriebes auf ein Kreislaufmodell und der maximale Gesamtsponsorbetrag, der einem Großunternehmen gewährt werden kann, beträgt 750.000 €.

Es wird hinzugefügt, dass Begünstigte des Projekts neue oder bestehende große Unternehmen sind, die in Zypern ansässig sind oder gegründet werden, mit Ausnahme der Gebiete, in denen die Regierung der Republik Zypern aufgrund der türkischen Invasion keine wirksame Kontrolle ausübt, während die Zu den förderfähigen Geschäftstätigkeiten gehören nicht Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit den Sektoren Fischerei und Aquakultur sowie der Herstellung von Wein und Weinessig stehen, die in Teil II des Anhangs VII der Verordnung (EU) 1308/2013 aufgeführt sind.

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Es wird außerdem betont, dass die Gewährung von Beihilfen an „Problemunternehmen“ im Sinne von Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c Nummer 1.4.c und Artikel 2 Nummer 18 Nummer 2.18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

Interessenten können den endgültigen Planleitfaden, in dem alle Einzelheiten aufgeführt sind, sowie weitere erforderliche Formulare oder Dokumente auf der Website des Industrie- und Technologiedienstes erhalten. Für weitere Informationen können sie sich an die zuständigen Beamten unter 22867149 und 22409323 wenden. Die Ankündigung endet.

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