Tausende E-Mopeds in Österreich verlieren am 1. Oktober 2026 ihren bisherigen Status als Fahrräder und dürfen nicht mehr auf Radwegen gefahren werden. Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung stuft die Fahrzeuge als zweirädrige Kleinkrafträder ein, womit für Halter Führerschein, Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung zur Pflicht werden.
Vom Fahrrad zum Kleinkraftfahrzeug: die neuen Regeln für E-Mopeds
Ab dem 1. Oktober 2026 ändert sich die Rechtslage für einspurige, ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h in Österreich grundlegend. Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung setzt damit eine Umstufung um, die bereits vor einem Jahr von der Politik angekündigt wurde. Verkehrsminister Peter Hanke verteidigte den Schritt mit Blick auf die Verkehrssicherheit und bezeichnete die leistungsstärkeren Zweiräder als unglaublich schnelles Ungetüm
, wie die Berichterstattung von ORF dokumentiert.
Statt wie bisher als Fahrräder zu gelten, fallen die betroffenen Modelle der Klasse L1e-B nun unter die EU-Verordnung 168/2013 für zweirädrige Kleinkrafträder. Das bedeutet für alle Lenkerinnen und Lenker spürbare Konsequenzen im Alltag. Wer ab sofort auf der Straße unterwegs sein will, muss nicht nur den passenden Führerschein der Klasse AM besitzen und einen Helm tragen, sondern auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung, ein Kennzeichen sowie die amtliche Prüfplakette vorweisen können. Zudem greifen die für Kraftfahrzeuge geltenden Alkoholgrenzwerte, während die Fahrt auf Radwegen und Radfahranlagen strikt untersagt ist.

Papiere und R-Punkt
Hinter der Reform droht für zahlreiche Besitzer jedoch ein administratives Himmelfahrtskommando. Fehlt dieses Papier, bleibt nur eine aufwendige Einzelgenehmigung beim Amt der Landesregierung.
Ob ein Gefährt überhaupt unter die neue Verordnung fällt, hängt zudem von technischen Details ab. Entscheidend ist der sogenannte R-Punkt, der die Sitzposition im Verhältnis zum Boden definiert. Liegt dieser bei höchstens 540 Millimetern, kann das Fahrzeug nach der EU-Verordnung nicht als L1e-B eingestuft werden. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass diese Maße nicht selbst gemessen werden können, sondern vom Hersteller festgelegt sind. Wer ohne die erforderlichen Papiere oder eine Zulassung erwischt wird, muss mit drastischen Verwaltungsstrafen rechnen. Im Falle eines Unfalls drohen zudem schwere finanzielle Folgen durch Regressforderungen der Versicherungen.
Kritik an Enteignung und Zustellern
Der Automobilclub ÖAMTC kritisiert die Reform scharf und spricht von einem faktischen Verbot
für mindestens 20.000 private Nutzerinnen und Nutzer, deren E-Mopeds über Nacht praktisch wertlos geworden seien.

Es gibt nach der Rechtsprechung ein gewisses Vertrauensschutzbedürfnis auf die aktuelle Rechtslage. Gesetze dürfen sich zwar ändern, aber dass eine neue Rechtslage von einem Tag auf den anderen oder mit einer viel zu kurzen Übergangsfrist einer Enteignung gleichkommt, das ist nicht im Sinne der Verfassung und da spreche ich insbesondere das Grundrecht auf Eigentum an.
Matthias Nagler, ÖAMTC-Rechtsdienst
Besonders hart trifft die Umstellung die Lieferbranche. Allein in Wien sind schätzungsweise 5.000 sogenannte Pizzamopeds
im Einsatz, die von Essenszustellern genutzt werden. Da viele Fahrerinnen und Fahrer die Kosten für Führerschein, Versicherung und technische Begutachtung kaum stemmen können und die Fahrzeuge vielerorts mangels Papieren gar nicht zulassungsfähig sind, reagieren die Unternehmen unterschiedlich auf die neue Gesetzeslage. Foodora kündigte an, die Flotte ab dem 1. Oktober vollständig umzustellen, während der Obmann von Riders Collective kritisiert, dass betroffene Kuriere durch Wartezeiten von eineinhalb Monaten bei Leasingangeboten vorerst tage- oder wochenlang ohne Einkünfte bleiben.
Tische und Runden
Angesichts der drohenden Stilllegung Tausender Fahrzeuge fordert der ÖAMTC nun einen Runden Tisch und bringt eine vereinfachte Zulassung light
ins Gespräch.
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