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Kopftuchverbot: Erste Anzeige in NÖ und 55 Fälle in Wien

Two weeks after the introduction of the school headscarf ban for girls up to age 14 in Austria, authorities have recorded 55 reported cases in Vienna and issued the first formal administrative fine proceedings in Lower Austria, marking the initial enforcement milestones under the new integration law.

Erste Anzeige in Niederösterreich nach behördlichen Gesprächen

Das im Schulbereich eingeführte Kopftuchverbot für Mädchen bis zu ihrem 14. Geburtstag hat in Niederösterreich zu einer ersten konkreten Anzeige geführt. Nach Angaben des Landes und der zuständigen Behörden betrifft der Fall ein 13-jähriges Mädchen, dessen gesetzliche Vertreter nach einem neuerlichen Verstoß bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angezeigt wurden.

Das Gesetz sieht bei Verstößen ein abgestuftes Verfahren vor. Nach einem erstmaligen Verstoß werden Gespräche mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten geführt. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingebunden und ein Gespräch mit der Schulbehörde durchgeführt. Wird das Verbot danach erneut missachtet, ist der Fall bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Bei fortgesetzten Verstößen sind weitere Anzeigen möglich. Laut Gesetz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.

Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren sieht vor, dass Schulen und Behörden nicht sofort strafen, sondern zunächst das Gespräch suchen. Erst wenn Schülerinnen trotz behördlicher Vorladungen und Gespräche weiterhin verhüllt zum Unterricht erscheinen, greift der nächste rechtliche Schritt. Bei der Bezirkshauptmannschaft ist eine entsprechende Anzeige eingelangt, erklärte die Neunkirchner Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz dazu, „wir werden jetzt die notwendigen Verfahrensschritte einleiten und den Sachverhalt prüfen, um möglichst rasch zu einer Entscheidung zu kommen.“

Dutzende Verdachtsfälle und weitere Verfahren im Osten

Die erste Anzeige in Niederösterreich steht nicht isoliert da. Auch in Wien zeigen die Meldedaten, dass das Verbot die Bildungseinrichtungen vor administrative Herausforderungen stellt. Wie aus aktuellen berichten hervorgeht, wurden der Wiener Bildungsdirektion 55 Fälle gemeldet, in denen Schülerinnen auch nach einer Vorladung der Eltern durch die Direktion weiter verhüllt zum Unterricht gekommen sind. In Niederösterreich gibt es bereits eine erste Anzeige, nachdem ein Mädchen auch nach dem Gespräch in der Bildungsbehörde das Kopftuchverbot nicht eingehalten hat.

Sowohl in der Bundeshauptstadt als auch im umliegenden Bundesland befinden sich weitere Fälle derzeit in unterschiedlichen Stufen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens, heißt es aus dem Land Niederösterreich. In den nächsten Tagen stünden dazu weitere Gespräche bei der Bildungsdirektion an. Sollte das Kopftuchverbot auch nach diesen Gesprächen nicht eingehalten werden, werden auch diese Fälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige gebracht.

Forderungen nach strengeren Sanktionen und konsequenter Umsetzung

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betonte den Schutzaspekt der Maßnahme: „Beim Kopftuchverbot geht es um den Schutz unserer jungen Mädchen“, sagt ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner dazu. „Sie sollen frei und gleichberechtigt mit den Buben aufwachsen können.“ Ich bleibe aber dabei, dass sich der Bund dabei ein Beispiel am eigenständigen niederösterreichischen Weg nehmen sollte und die Strafen gegen Integrationsunwillige auf bis zu 2.500 Euro anhebt, erklärte Mikl-Leitner.””

Kopftuchverbot: Erste Anzeige in NÖ und 55 Fälle in Wien
Photo: Derstandard

Zugleich sicherten die Verantwortlichen den Schulen Rückendeckung zu. „Unsere Schulen wissen, was zu tun ist. Die Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen sind angewiesen, Verstöße genau zu dokumentieren und die vorgesehenen Schritte unverzüglich einzuleiten“, kommentiert Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. „Unser Ziel ist eine einheitliche und konsequente Umsetzung in ganz Niederösterreich. Die große Mehrheit hält sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Dort, wo das nicht der Fall ist, gehen wir Schritt für Schritt nach dem vorgesehenen Verfahren vor.“ Die Schulen könnten sich darauf verlassen, dass Land und Bildungsdirektion bei der Umsetzung hinter ihnen stehen.””

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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