Ein 47-jähriger Schweizer soll in Frankreich eine der grössten Escort-Plattformen mit Hunderten Inseraten mutmasslich Minderjähriger betreiben. Die Website erzielt nach Medienberichten jährlich über 18 Millionen Franken. Französische Behörden haben die Schweiz inzwischen um Rechtshilfe ersucht, während das Portal trotz laufender Ermittlungen zugänglich bleibt.
Ein schwerer Fall von mutmasslicher Kinderprostitution erschüttert Frankreich. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 47-jähriger Schweizer, der mutmasslich in Dubai lebt und eine der grössten französischen Escort-Plattformen betreiben soll. Laut Recherchen des öffentlich-rechtlichen Senders France Inter und Berichten des «Corriere del Ticino» sowie von SRF verzeichnet das Portal im Schnitt täglich über 400’000 Besuche und generiert jährliche Einnahmen von über 18 Millionen Franken.
Tarnung durch Inserate und Codewörter
Bereits vor knapp einem Jahr veröffentlichte France Inter eine Recherche zu der Internetseite, auf der über 45’000 aktive Prostitutionsannoncen geschaltet sind. Die Journalisten kamen dabei zu dem Schluss, dass die Seite Hunderte Inserate von mutmasslich minderjährigen Personen enthält, die dort jedoch als volljährig ausgewiesen werden.
In den Anzeigen werden Körper von Teenagern abgebildet, oft mit sichtbaren Gesichtern.
- In den Beschreibungen wird das Gewicht der Betroffenen betont, meist um die 40 kg.
- Der Begriff
dünn
dient laut der Recherche als Codewort für minderjährige Mädchen, die auf der Website angeboten werden. - Die betroffenen Jugendlichen bleiben demnach nie länger als zwei Tage in einer Stadt, wobei ihre Wohnorte jeweils durch Zuhälter im Hintergrund gebucht werden.
Die Rekrutierung der Mädchen findet überwiegend in Jugendhäusern statt, die von Jugendämtern geführt werden. Laut France Inter kommen drei Viertel der betroffenen Minderjährigen aus solchen Heimen. Landesweit befinden sich nach diesen Erkenntnissen über 20’000 minderjährige Mädchen in der Prostitution, wobei das Durchschnittsalter zwischen 13 und 14 Jahren liegt.
Rechtshilfeersuchen an die Schweiz und Vorstrafen des Betreibers
Nach der Veröffentlichung der Recherche reichte die französische Kinderbeauftragte Sarah El Haïry am 10. September Meldung ein, woraufhin die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen einleiteten. Ich habe alle zuständigen Behörden informiert, die diese Seite schliessen können, da dies dringend und notwendig ist
, erklärte sie. Stand 15. September ist das Portal im Internet jedoch weiterhin zugänglich.

SRF-Informationen zufolge, die sich mit den Berichten von France Inter decken, wurde der 47-jährige Schweizer bereits im Jahr 2011 in Frankreich wegen schwerer Zuhälterei zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Damals weigerten sich die Schweizer Behörden jedoch, den international gültigen Haftbefehl zu vollstrecken. Der Mann setzte sich mutmasslich vor mehreren Jahren nach Dubai ab.
Im Zuge der aktuellen Ermittlungen haben die französischen Behörden die Schweiz um Rechtshilfe ersucht, wie der «Corriere del Ticino» berichtet. Helvetische Strafverfolgungsbehörden sind demnach dabei, Beweise zu sammeln, um die Ermittler in Frankreich zu unterstützen.
Kritik von Kinderschutz-Anwälten an den Behörden
Angesichts der Tatsache, dass das betroffene Portal weiterhin online ist und der mutmassliche Serien-Zuhälter für frühere Taten nicht bestraft wurde, übt Kinderschutz-Anwalt Michel Amas scharfe Kritik.
Kinder in Sekundenschnelle gekauft, wie eine Uber-Fahrt.
Michel Amas, Kinderschutz-Anwalt
Er zeigt sich unverständlich darüber, dass die Drahtzieher trotz vorhandener Telefonnummern, Kreditkartendaten und Ortungsmöglichkeiten über das Portal noch nicht hinter Gitter sitzen. Alle Instrumente zum Eingreifen sind vorhanden, doch nichts passiert
, beklagt Amas.
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