Am Wiener Landesgericht beginnt heute der Mordprozess gegen einen 33-jährigen Ex-Partner im Fall der 2018 getöteten Jus-Studentin Jennifer Scharinger. Der Angeklagte hatte im Vorjahr ein Geständnis abgelegt und die Polizei zu den sterblichen Überresten der Frau geführt. Ein Urteil wird noch heute erwartet.
Vor Gericht verantworten muss sich ihr 33-jähriger ehemaliger Lebensgefährte. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Jahrelange Ungewissheit und verdeckte Chat-Ermittlungen
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Jennifer Scharinger war seit Jänner 2018 abgängig. Die damals 21-jährige Jus-Studentin hatte sich nach einem Streit von ihrem Lebensgefährten getrennt und war daraufhin unter laut Polizei bedenklichen Umständen
aus der gemeinsamen Wohnung in Wien-Brigittenau verschwunden. Der Ex-Freund stritt eine Beteiligung an einem Gewaltverbrechen damals strikt ab, weshalb die strafrechtlichen Ermittlungen im April 2019 zunächst eingestellt wurden.
Bewegung kam erst 2025 in den Fall, maßgeblich angetrieben durch die Mutter der Getöteten, die die Suche nach ihrer Tochter nie aufgab. Laut der Anklageschrift legten sie und ein Bekannter ein falsches Profil auf einer Datingplattform an, um mit dem mutmaßlichen Mörder zu chatten. In diesen Unterhaltungen schilderte der Angeklagte schließlich detailliert, wie er eine Leiche spurlos beseitigen würde. Diese Chatprotokolle rückten ihn erneut in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Im Dezember 2025 legte der 33-Jährige schließlich das Geständnis ab.
Geständnis führte zu den sterblichen Überresten
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Laut Anklage soll der 33-Jährige die junge Frau erwürgt und ihre Leiche zunächst im Gebiet von Großweikersdorf im Bezirk Tulln abgelegt haben. Erst im März desselben Jahres soll er die sterblichen Überreste an einen endgültigen Ablageort in die Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl gebracht haben. Nach seinem Geständnis im Vorjahr führte er die Polizei dorthin, wo die Überreste schließlich entdeckt wurden.
Parallel zum Prozess findet vor dem Gerichtsgebäude eine Mahnwache statt, an der sich mehrere feministische Organisationen beteiligen.
Psychiatrisches Gutachten und erwartetes Urteil
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Ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Darin wird gewarnt, dass im Falle einer Enthaftung ohne therapeutische Maßnahmen erneut mit schweren Straftaten zu rechnen sei.

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