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Welt

Russisches Oberstes Gericht schließt Oppositionspartei Jabloko von Wahlen aus

Das Oberste Gericht Russlands hat die liberale Oppositionspartei Watson von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Richter Wjatscheslaw Kirillow gab in Moskau einer Klage der nationalistischen, kremltreuen Partei Rodina statt, welche eine Vielzahl von Verstößen gegen russische Gesetze bei der Zulassung der Oppositionspartei beanstandet hatte. Der Richter folgte dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Beschwerde von Rodina gegen die Wahlleitung als gerechtfertigt einstufte.

Vorwürfe der illegalen Finanzierung und Urheberrechtsverletzungen

In einer 40-seitigen Klageschrift wirft die Partei Rodina Jabloko vor, Urheberrechte in Wahlkampfmaterialien verletzt zu haben, wobei konkret Darstellungen von Friedenstauben genannt wurden. Zudem wird behauptet, dass für Internetwerbung unzulässig hohe Summen ausgegeben wurden. Ein zentraler Punkt der Klage betrifft die Parteifinanzierung: Jabloko soll Wahlfinanzierungen in Höhe von 16.900 Rubel (circa 178 Euro) aus Deutschland und den USA erhalten haben. Ein Vertreter der Wahlkommission bezeichnete diesen Punkt der westlichen Finanzierung in seinem Schlusswort als nachdenklich stimmend.

Juristen von Jabloko widersprachen diesen Vorwürfen während einer stundenlangen Verhandlung. Partei-Chef Nikolai Rybakow betonte in seinem Schlusswort, dass die Partei keine Rechtsverstöße begangen habe und eine ausschließlich friedliche, zivilisierte, rechtmäßige politische Organisation sei.

Konflikt über Kriegsziele und politisches Programm

Die Entscheidung des Gerichts trifft eine Partei, die eine Beendigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine fordert. Ein Vertreter von Rodina kritisierte vor Gericht, dass das Wahlprogramm von Jabloko lediglich aus 43 Wörtern bestehe. Die Forderung nach einem Waffenstillstand stehe laut dem Vertreter im Widerspruch zu den Kriegszielen des Kremls, insbesondere der Eroberung der Gebiete Cherson, Saporischschja, Luhansk und Donezk.

Russisches Oberstes Gericht schließt Oppositionspartei Jabloko von Wahlen aus
Photo: focus.de

Weiterhin wurde bemängelt, dass sich auf der Wahlliste von Jabloko kein einziger Kriegsteilnehmer befinde. Im Gegensatz zu Jabloko unterstützen die übrigen Parteien den Krieg von Kremlchef Wladimir Putin.

Bedeutung für die Wahlen im September

Rybakow kritisierte zudem, dass die Klage die Autorität von Ella Pamfilowa, der Chefin der Zentralen Wahlleitung, untergrabe. Pamfilowa hatte zuvor erklärt, dass die Wähler selbst zwischen den politischen Polen – für oder gegen den Krieg – entscheiden sollten.

Einordnung und rechtliche Lage

Beobachter und Experten sehen in den Angriffen auf Jabloko eine Reaktion auf den spürbaren Zulauf der Partei seit ihrer ursprünglichen Zulassung. Unter Verweis auf Umfragen wurde festgestellt, dass Jabloko die Chance gehabt hätte, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen und erstmals seit über 20 Jahren wieder in die Duma einzuziehen. Dem Kreml sei das Risiko eines solchen Erfolgs zu groß geworden.

Russisches Oberstes Gericht schließt Oppositionspartei Jabloko von Wahlen aus
Photo: nw.de

Die praktische Teilnahmefähigkeit der Partei war bereits eingeschränkt: Die prominentesten Mitglieder von Jabloko waren ohnehin nicht zur Wahl zugelassen, da sie in Haft sitzen oder als ausländische Agenten eingestuft vor Gericht stehen.

Hunderte Unterstützer versammelten sich vor dem Gericht, um die Partei mit Rufen zu unterstützen. Jabloko beabsichtigt, das Urteil anzufechten; Richter Kirillow ließ eine Berufung ausdrücklich zu.

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Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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