WOW muss Kündigung ohne Login ermöglichen › ifun.de

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kann einen gerichtlichen Erfolg gegen Sky verbuchen. Auf eine Klage der Verbraucherschützer hin hat das Landgericht München festgestellt, dass eine Kündigung von Online-Abos auch möglich sein muss, ohne dass man sich hierfür zunächst durch die Eingabe von Anmeldename und Passwort auf der betreffenden Webseite authentifiziert.

Wenngleich nachvollziehbar ist, dass eine Kündigung ohne Anmeldung der komfortablere Weg sein kann, insbesondere wenn man seine Anmeldedaten beispielsweise vergessen hat. Die Angelegenheit erscheint uns auch als zweischneidiges Schwert. Das Missbrauchspotenzial dürfte angesichts der Tatsache steigen, dass eine Kündigung wie das Gericht schreibt allein durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Daten wie Anschrift und Geburtsdatum möglich sein muss.

Ausschlaggebend für die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband war die Tatsache, dass Nutzer des von Sky betriebenen kostenpflichtigen Streamingangebots „WOW“ ihr Abo erst nach der Anmeldung mithilfe ihres Anmeldenamens und Passworts kündigen konnten. Dies hat nach Ansicht der Verbraucherschützer eine unnötige und rechtswidrige Hürde dargestellt, die Kündigung werde durch solche Maßnahmen erschwert.

Neue Maßgaben bei WOW bereits umgesetzt

Sky Wow Schnell Kuendigung

Das Landgericht München hat sich dieser Auffassung angeschlossen und bestätigt, dass diese Form des Kündigungsprozesses rechtswidrig ist. Der Kündigungsknopf müsse unmittelbar zu einer Seite führen, auf der Abonnenten ihre Kündigungserklärung nach gängiger Identifizierung etwa mittels der Anschrift oder dem Geburtsdatum per Mausklick abgeben können.

Sky hat diese Anforderungen bereits umgesetzt und verlinkt am Fuß der Startseite von „WOW“ mit dem Text „WOW Abo kündigen“ jetzt auf die Möglichkeit zur „Schnell-Kündigung“, wo ein Onlineformular lediglich die E-Mail und Kundennummer des Nutzers abfragt und wissen will, welche WOW-Abos man zu welchem Zeitpunkt kündigen will.

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