Wir sind unverheiratet und planen ein Haus zu kaufen, aber was ist mit Kapitalertragssteuer und Stempelsteuer? | Kapitalertragsteuer

Q Mein Partner und ich beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen und zusammenzuziehen. Sie hat vor 20 Jahren ein Anwesen geerbt (im Wert von 300.000 £), als ihre Eltern starben, während ich mein eigenes Eigentum besitze (im Wert von 600.000 £), das sich in einem Familiennachlass für meine beiden Kinder befindet (meine Frau starb vor vier Jahren). Ich besitze auch eine Wohnung, die ich 1996 während des Studiums für meinen Sohn gekauft habe, die jetzt an Mieter vermietet ist und einen Wert von 140.000 Pfund hat. Wir sind ohne Hypothek im Ruhestand und planen, unser gemeinsames Haus mit dem Erlös aus dem Verkauf unserer beiden Wohnimmobilien zu kaufen. Für uns ist es sinnvoll, dass sie bei mir einzieht und zuerst ihr Haus verkauft, was uns Zeit gibt, nach einem gemeinsamen Grundstück zu suchen, während ich meins zum Verkauf anbiete.

Wo stehen wir bezüglich Kapitalertragsteuer, Stempelsteuer und Hauskauf, wenn wir nicht verheiratet und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben? Wie geht man finanziell richtig vor? Bitte beraten.
RL

A Wenn Sie gesagt hätten: „Ich besitze mein eigenes Haus (im Wert von 600.000 £)“ und dort aufgehört hätten, hätte ich sagen können, dass die Antwort kinderleicht ist. Unter der Annahme, dass Ihre Partnerin in dem von ihr geerbten Haus als ihr Zuhause gewohnt hat, wird es keine Kapitalertragssteuerrechnung geben. Dasselbe gilt für Sie, wenn Ihr Haus Ihr Zuhause ist. Und Sie müssen nicht rechtlich verbunden sein, um gemeinsam Immobilien kaufen zu können. Da Ihre derzeitigen Immobilien jedoch so unterschiedliche Beträge wert sind, möchten Sie vielleicht darüber nachdenken, Ihr neues gemeinsames Zuhause als gemeinsame Mieter zu besitzen, wobei Sie jeweils einen prozentualen Anteil haben, um Ihre ungleichmäßigen Beiträge widerzuspiegeln.

Aber dann sagten Sie die Worte „Family Prote Trust“ und mein Herz sank, weil Trusts die Dinge verkomplizieren und auch die Haftung gegenüber CGT beeinflussen können. Wenn der Trust jedoch ordnungsgemäß eingerichtet wurde, können Sie gemäß dem Town & Country-Gesetz Ihr Haus verkaufen und an einen neuen Ort ziehen. Und Sie haben das Recht, bis zu Ihrem Tod in der Immobilie zu wohnen. Kompliziert wird es, wenn Sie vom Allein- zum Miteigentum wechseln. Mein Rat wäre, sich an den Anwalt zu wenden, der den Trust für die rechtlichen Auswirkungen Ihrer gemeinsamen Pläne aufgesetzt hat. Er oder sie sollte auch in der Lage sein, bei der Erstellung eines neuen Testaments zu beraten.

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Was die Stempelsteuer betrifft, müssen Sie, obwohl Sie die Wohnung vermieten, nicht den höheren Steuersatz für Ihr neues Zuhause zahlen, da Sie von einem Hauptwohnsitz in einen anderen umziehen.

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