Wie Deutschlands „Chancenkarte“ ausländischen Arbeitnehmern ab Juni die Einreise erleichtern wird

Ab dem 1. Juni dürfen Nicht-EU-Bürger für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Chancenkarteoder Opportunity-Karte.

Der Chancenkarte soll ausländischen Fachkräften die Einwanderung nach Deutschland und die Arbeitssuche erleichtern.

Die ursprünglich für 2022 angekündigte Opportunity Card ist eine von mehreren Änderungen in der Einwanderungspolitik, die sich die Ampel-Koalitionsregierung ausgedacht hat, um dringend benötigte junge Arbeitskräfte anzuziehen.

Eine weitere große Veränderung in der Einwanderungspolitik war die neue Regeln für die Einbürgerungdie am 27. Juni in Kraft treten wird.

Um den wachsenden Mangel an Fachkräften auszugleichen, benötigt Deutschland aufgrund seiner alternden Bevölkerung schätzungsweise jedes Jahr mindestens 400.000 neue Fachkräfte.

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Was ist erlaubt mit einem Chancenkarte?

Die neue Opportunity Card Deutschlands funktioniert im Wesentlichen wie ein befristetes Visum oder eine Arbeitserlaubnis, unterliegt jedoch einigen spezifischen Einschränkungen.

Es ermöglicht Ausländern die Einreise und den Aufenthalt in Bundesrepublik für bis zu einem Jahr.

Darüber hinaus ist es Inhabern der Opportunity Card gestattet, einer Teilzeitbeschäftigung (bis zu 20 Wochenstunden) nachzugehen oder eine zweiwöchige Probearbeit anzunehmen.

Die Idee dahinter: Unternehmen, die spezielle Stellen zu besetzen haben, können leichter ausländische Arbeitnehmer für Teilzeitstellen einstellen – und ihnen mit der Opportunity Card die Einreise nach Deutschland erleichtern.

Alternativ können Fachkräfte zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen und dann eine Teilzeitbeschäftigung oder eine befristete Probezeit in Anspruch nehmen.

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Wenn Inhaber einer Opportunity Card Vollzeit arbeiten möchten, können sie eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. In diesem Fall sind Inhaber einer Opportunity Card mit einem Stellenangebot die besten Kandidaten für eine Aufenthaltserlaubnis.

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Wer qualifiziert sich für die Chancenkarte?

Die grundlegendste Voraussetzung für eine Chancenkarte ist eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein für den Beruf relevanter Hochschulabschluss aus Ihrem Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch.

Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie finanziell abgesichert sind – also über genügend Geld verfügen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren. Dies würde etwas mehr als 12.000 Euro pro Jahr betragen, oder Sie können dies durch einen Arbeitsvertrag nachweisen, wenn Sie bereits ein Arbeitsangebot haben.

Sofern Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen, werden darüber hinaus Ihre Sprachkenntnisse, Ihre Berufserfahrung, Ihr Alter und Ihr Bezug zu Deutschland berücksichtigt.

PODCAST: Was ist Deutschlands geplantes Punktevisum?

Diese Faktoren werden mit einem Punktesystem gemessen. Erfolgreiche Bewerber müssen mindestens sechs Punkte gemäß den folgenden Qualifikationen erreichen:

  • 4 Punkte gibt es, wenn Ihr ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird oder Sie die Erlaubnis haben, einen reglementierten Beruf auszuüben (z.B. Erzieher/in, Krankenpfleger/in oder Ingenieur/in). Beachten Sie, dass nur sehr wenige Bewerber/innen diese Kriterien erfüllen.
  • 3 Punkte:
    • Wenn Sie über fünf Jahre Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet verfügen (innerhalb der letzten sieben Jahre).
    • Für Deutschkenntnisse auf B2-Niveau.

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  • 2 Punkte:
    • Wenn Sie über eine zweijährige Berufserfahrung mit vorheriger Berufsausbildung (innerhalb der letzten fünf Jahre) verfügen.
    • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre sind.
    • Für B1 Deutschkenntnisse.
  • 1 Punkt:
    • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind.
    • Wenn Sie sich zuvor mindestens sechs Monate (ausgenommen touristische Aufenthalte) in Deutschland aufgehalten haben.
    • Für Englischkenntnisse der Stufe C1.
    • Für Deutschkenntnisse der Stufe A2.
    • Wenn Sie eine Ausbildung in einem Engpassberuf (also einem Beruf, in dem in Deutschland ein Mangel an Arbeitskräften herrscht) absolvieren.
    • Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner für das Angebot bewerben.
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Weitere Informationen finden Sie unter Diese Internetseiteeinschließlich eines Fragebogens, um festzustellen, ob Sie qualifiziert sind.

Sie können die Opportunity Card beim deutschen Konsulat in Ihrem Land oder bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts beantragen (Ausländerbehörde) in Deutschland.

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