Die Beschwerden des PCB beziehen sich jedoch auf spezifischere Vorfälle, die aus Videos hervorgingen, die in sozialen Medien verbreitet wurden. ESPNcricinfo hat erfahren, dass das prominenteste Bild darin besteht, dass Fans Mohammad Rizwan gezielt anschreien, als er die Treppe hinauf und zurück in die Umkleidekabine ging, nachdem er von Jasprit Bumrah entlassen wurde. Das PCB hat auch Vorfälle angeführt, bei denen Hasan Ali während seines Feldeinsatzes während der Verfolgungsjagd gegen Indien mit ähnlichen Gesängen verspottet wurde.
Die Beschwerde, die heute an das ICC-Management gesendet wurde, bezog sich auf Abschnitt 11 der Antidiskriminierungsrichtlinie des ICC für internationales Cricket. Der Abschnitt befasst sich mit der Durchsetzung von Straftaten gegen Zuschauer: „Der ICC und jedes seiner Mitglieder sollten die Maßnahmen ergreifen, die sie für notwendig erachten, um das Auftreten von Unangemessenheit bei internationalen Spielen in ihrem Zuständigkeitsbereich oder solchen im Rahmen einer ICC-Veranstaltung (sofern zutreffend) zu verhindern.“ Verhalten von Zuschauern und um sicherzustellen, dass ein solches Verhalten vom Mitglied oder ICC (sofern zutreffend) oder anderen vor, während und/oder nach dem internationalen Spiel (sofern angemessen) rechtzeitig behandelt wird.“
Jeder derartige Vorfall muss gemäß der Richtlinie von einem Antidiskriminierungsbeauftragten (der vom gastgebenden Vorstand ernannt wird) in einem Formular protokolliert und innerhalb von zwei Wochen beim Vertreter der Antidiskriminierungsabteilung des IStGH eingereicht werden.
In derselben Beschwerde brachte das PCB erneut die Frage zur Sprache, dass pakistanischen Fans und bisher nur einer begrenzten Anzahl von Journalisten keine Visa gewährt würden.
„Das Pakistan Cricket Board (PCB) hat beim ICC einen weiteren formellen Protest wegen Verzögerungen bei der Visaerteilung für pakistanische Journalisten und dem Fehlen einer Visumpolitik für pakistanische Fans für die laufende Weltmeisterschaft 2023 eingereicht“, sagte das PCB in einer Erklärung.