Was sich für Immobilien-Eigentümer ändert

Heizungsgerät

Für den Austausch von Öl- und Gasheizungen gilt jetzt eine Frist bis 2045.

(Foto: imago images/ULMER Pressebildagentur)

Berlin Kurz nach dem Koalitionsausschuss hat sich die Ampel auf Details geeinigt, wie die Wärmewende durch den Austausch von Heizungsanlagen vorangetrieben werden soll.

Die Pläne sollen nun in die Verbände- und Länderanhörung, danach werden sie im Bundestag beraten. Bis Sommer soll das Gesetz beschlossen werden.

Grundlage für alle künftigen Regelungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für den Neubau zeichnet sich als Standardlösung weiterhin die Wärmepumpe ab. Für den Bestand bleiben mehrere Optionen. SPD, Grüne und FDP haben sich auf technologieoffene Optionen und Übergangsfristen geeinigt.

In besonderen Fällen sollen Eigentümer von der Pflicht befreit werden, eine klimafreundliche Heizung einzubauen.

Hier eine Übersicht über die vorgeschlagenen Regelungen und deren Auswirkungen auf Eigentümer:

Verbot von Öl- und Gasheizungen: Was für Immobilien-Eigentümer geplant ist

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