Was bedeuten die europäischen EES-Passkontrollen für Doppelstaatsangehörige?

Die EU bereitet sich nach vielen Verzögerungen auf die Einführung des EES-Systems für Reisen in und aus Europa vor.

Eine ausführliche Erklärung zur Funktionsweise finden Sie hier HIERIm Grunde handelt es sich jedoch um eine erweiterte Passkontrolle, bei der biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsscans registriert werden und eine automatische Berechnung der Aufenthaltsdauer im EU-/Schengen-Raum eingeführt wird, um „Overstayer“ zu erkennen.

Und es verursacht bereits jetzt Stress für Reisende. Wir haben die Leser von The Local gebeten, hier ihre Fragen zu stellen – und eine der größten Sorgen war, wie das System für Doppelstaatsangehörige funktionieren wird, also Personen, die sowohl einen Reisepass für ein EU-Land als auch für ein Nicht-EU-Land haben.

EES: Ihre Fragen wurden beantwortet

EU-Pässe

Einer der Hauptzwecke des EES besteht darin, „Overstayer“ zu erkennen – Personen, die sich entweder länger in der EU aufgehalten haben, als ihr Visum zulässt, oder Nicht-EU-Bürger, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro 180 Tagen überschritten haben.

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Da dies nicht für EU-Bürger gilt, müssen Personen, die mit einem EU-Pass reisen, keine EES-Vorregistrierung durchführen und reisen nach der Einführung des EES weiterhin auf die gleiche Weise, nämlich in die „Warteschlange für EU-Pässe“ an Flughäfen und Häfen und Bahnhöfe und lassen ihre Pässe wie gewohnt scannen.

Nicht-USA

Reisende aus Nicht-EU-Ländern müssen, sobald EES in Betrieb ist, eine EES-Vorregistrierung durchführen.

Das bedeutet, dass sie sich beim ersten Überschreiten einer EU-/Schengen-Zone-Außengrenze in eine Sonderzone des Flughafens/Hafens/Terminals begeben und zusätzliche Passinformationen, einschließlich Fingerabdrücke und einen Gesichtsscan, vorlegen müssen.

Dies muss nur einmal durchgeführt werden und dauert dann drei Jahre.

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Nicht-EU-Bürger der EU/Schengen-Zone

Dies gilt nicht für Nicht-EU-Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in einem EU-Land haben oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt für ein Land der EU/des Schengen-Raums besitzen – klicken Sie hier HIER für alle Einzelheiten.

Pässe der Schengen-Zone/irische Pässe

Das EES gilt im Schengen-Raum, sodass Personen mit schweizerischen, norwegischen und isländischen Pässen genauso behandelt werden wie Bürger von EU-Ländern.

Irland und Zypern sind in der EU, aber nicht im Schengen-Raum – diese Länder werden das EES-System an ihren Grenzen nicht nutzen, aber ihre Bürger sind immer noch EU-Bürger, können also weiterhin EU-Passschleusen an Flughäfen nutzen und werden genauso behandelt wie alle anderen EU-Bürger (d. h. sie müssen keine EES-Vorregistrierung durchführen).

Okay, was ist, wenn Sie sowohl einen EU- als auch einen Nicht-EU-Pass haben?

Der wichtigste Aspekt, den man beim EES im Hinterkopf behalten sollte, ist, dass es eigentlich keine der Einwanderungsregeln ändert – es ist lediglich eine Möglichkeit, die bereits geltenden Regeln besser durchzusetzen.

Daher bleiben die Regeln für Doppelstaatsangehörige unverändert – für die meisten Menschen ist es eine Frage der persönlichen Entscheidung, mit welchem ​​Reisepass sie reisen, obwohl Amerikaner sich darüber im Klaren sein sollten, dass sie bei der Einreise in die USA ihren amerikanischen Pass verwenden müssen, wenn sie einen US-Pass haben Reisepass.

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Aber es ist auch wichtig zu bedenken, dass die Pässe von Doppelstaatsangehörigen nicht „verknüpft“ sind. Wenn Sie also an der italienischen Grenze einen amerikanischen Pass vorlegen, werden Sie genauso behandelt wie jeder andere Amerikaner, für den Grenzschutz gibt es keine Möglichkeit zu wissen, dass du auch Italiener bist.

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Wenn Sie eine britisch-deutsche Doppelstaatsangehörigkeit besitzen und mit Ihrem deutschen Pass in das Vereinigte Königreich zurückreisen, können Sie damit rechnen, dass Sie an der Grenze wie jeder andere Deutsche behandelt werden und möglicherweise nach einem Nachweis über Ihren Aufenthaltsort gefragt werden B. Großbritannien, wie lange Sie bleiben möchten usw. – das System kann nicht erkennen, dass Sie auch Brite sind.

Ob Sie also die EES-Vorregistrierung durchführen müssen oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, mit welchem ​​Reisepass Sie reisen. Wenn Sie Ihren EU-Pass verwenden, müssen Sie dies nicht tun, wenn Sie Ihren Nicht-EU-Pass verwenden, schon.

Es ist auch möglich, zwei Pässe für dieselbe Reise zu verwenden. Nehmen wir also an, Sie reisen von Spanien nach Kanada. Sie reisen mit Ihrem kanadischen Pass nach Kanada ein und zeigen Ihren kanadischen Pass bei der Ausreise erneut vor. Bei der Wiedereinreise nach Spanien müssen Sie jedoch Ihren spanischen Reisepass vorzeigen, um von der unbegrenzten Aufenthaltsdauer zu profitieren.

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Wenn Sie zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich mit dem Eurostar, dem Eurotunnel oder der Fähre über den Ärmelkanal reisen, müssen Sie bedenken, dass das Abkommen von Le Touquet bedeutet, dass französische Passkontrollen im Vereinigten Königreich stattfinden und umgekehrt. Sie können immer noch beide Pässe verwenden, aber Sie müssen nur einen kühlen Kopf bewahren und daran denken, den französischen den französischen Grenzschutzbeamten und den britischen den britischen Grenzschutzbeamten zu übergeben.

Im Hinblick auf die Vermeidung von Einwanderungsformalitäten ist die Verwendung von zwei Pässen für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die effizienteste Art zu reisen, aber manche Menschen ziehen es der Einfachheit halber vor, bei einem Pass zu bleiben, oder möchten im Falle eines Diebstahls nicht beide Pässe zusammen aufbewahren.

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Grundsätzlich ist es eine persönliche Entscheidung, aber Sie müssen nur bedenken, dass Sie entsprechend dem von Ihnen vorgelegten Reisepass behandelt werden – dazu gehört auch das Ausfüllen der EES-Vorregistrierung, wenn Sie einen Nicht-EU-Reisepass vorlegen.

Denken Sie auch daran, dass, wenn die Änderungen tatsächlich zu Verzögerungen an der Grenze führen (und es besteht die Befürchtung, dass dies insbesondere an der Grenze zwischen Großbritannien und Frankreich der Fall sein könnte), alle Reisenden davon betroffen sein werden – unabhängig von ihrem Reisepass.

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