Wann verfallen Überstunden?

Wenn die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden sollen und der Arbeitnehmer während dieser Zeit erkrankt, verfallen die Überstunden automatisch. Sie können die geleisteten Stunden dann nicht zu einem späteren Zeitpunkt – etwa nach dem Auskurieren Ihrer Krankheit – in Form eines Freizeitausgleichs geltend machen.

Sprich: Das Risiko, dass Überstunden aufgrund einer Erkrankung verfallen, liegt beim Beschäftigten und nicht beim Arbeitgeber.

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