Steuern: Letzte Tage zur Korrektur Ihrer Einkommensteuererklärung

Sie haben Ihre Steuererklärung im Frühjahr fristgerecht erfolgreich validiert. Aber man merkte im Nachhinein, dass in den Zahlen ein Fehler vorlag, dass man eine Einnahmequelle vergessen hatte. Oder Sie haben es versäumt, eine Ausgabe anzugeben, die für eine Gutschrift oder Steuerermäßigung in Frage kommt. Keine Panik, Sie haben immer noch die Möglichkeit, dies alles zu ändern. Aber wir dürfen nicht länger zögern.

Für Einkünfte aus dem Jahr 2022 ist der Online-Korrekturdienst tatsächlich bis Mittwoch, 6. Dezember, Mitternacht zugänglich, unabhängig davon, ob Sie Ihre Erklärung online abgegeben haben oder für die automatische Erklärung berechtigt sind. Um darauf zuzugreifen, müssen Sie zu Ihrem jeweiligen Bereich auf impots.gouv.fr gehen und auf den Abschnitt „Zugriff auf die Online-Korrektur“ klicken. » Anschließend können Sie die fehlerhaften Elemente ändern. Sobald die Berichtigung vom Finanzamt bestätigt und bearbeitet wurde, erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid.

Anspruch möglich bis 31.12.2025

Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Daten nicht korrigiert werden können. Zum Beispiel Angaben zum Personenstand, zum Familienstand (Ehe, Lebenspartnerschaft, Scheidung usw.) oder auch zur Adresse des steuerlichen Wohnsitzes ab dem 1. Januar 2023. Nicht mehr als die Abschnitte der Sozialerklärung des Selbstständigen ( DSI): Hierzu müssen Sie sich direkt an soziale Organisationen wenden (Urssaf, MSA).

Für Papieranmelder, aber auch Online-Anmelder, die die notwendigen Korrekturen nicht fristgerecht vorgenommen haben, ist der Prozess komplizierter. Man muss tatsächlich einen Anspruch geltend machen. Sie können den Steuerbehörden entweder über die sicheren Nachrichten Ihres jeweiligen Bereichs im Abschnitt „Ich melde einen Fehler bei der Berechnung meiner Steuer“ schreiben. » Entweder per Post an Ihr Finanzamt: mit Ihren Kontaktdaten, Ihrer Steuernummer, dem Grund Ihrer Beschwerde, einer handschriftlichen Unterschrift und allen nützlichen Belegen. Viel mühsamer und die Verzögerung ist auch viel länger.

Für die im Jahr 2023 erhobene Einkommensteuer für 2022 endet die Anspruchsfrist am 31. Dezember 2025. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf dieser Frist kein Rechtsmittel mehr möglich ist.

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