Standards für Ukrainer – Finance.ua

Persönliche Finanzen

Wenn Sie oder Ihre Familie staatliche Unterstützung zur Finanzierung der Nebenkosten erhalten möchten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus wurden Standards festgelegt, in denen Leistungen gegen Entgelt für Dienstleistungen zur Bereitstellung und Verteilung elektrischer Energie gewährt werden.

Dies wird auf der Website der PFU gemeldet.

Soziale Normen für die Vergabe von Subventionen

Die Stromversorgung in Häusern mit Gasherden beträgt bei vorhandener zentraler Warmwasserversorgung 70 kW/h pro Monat pro Familie mit einer Person und zusätzlich 30 kW/h pro Monat für jedes weitere Familienmitglied, jedoch nicht mehr als 190 kW /h pro Monat.

Die Stromversorgung in Häusern mit Elektroherden und zentraler Warmwasserversorgung beträgt 110 kW/h pro Monat pro Familie mit einer Person und zusätzlich 30 kW/h pro Monat für jedes weitere Familienmitglied pro Haushalt, jedoch nicht mehr 230 kW/h pro Monat.

Stromversorgung in Häusern ohne Elektroherde bei vorhandener zentraler Kaltwasserversorgung und bei fehlender zentraler Warmwasserversorgung und Gaswarmwasserbereitern – 100 kW/h pro Monat und Familie mit einer Person und weitere 30 kW/h pro Monat für jedes weitere Mitglied von sieben Häusern, jedoch nicht mehr als 220 kW/h pro Monat.

Ein Dienst zur Versorgung von Dörfern und städtischen Siedlungen mit elektrischer Energie für Bürger, denen der Staat eine kostenlose Wohnungsbeleuchtung zur Verfügung stellt – 30 kW/h pro Monat und Person.

Wer erhält dieses Jahr Leistungen?

Ein Wohngeldzuschuss für die Bezahlung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen wird ab dem Monat der Antragstellung bis zum Ende der Heizperiode gewährt und berechnet sich wie folgt:

  • für die Nichtheizzeit – vom 1. Mai bis 30. September
  • für die Heizperiode – vom 1. Oktober bis 30. April
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Für die Heizperiode 2023-2024 wird die Wohnbeihilfe automatisch für alle berechnet, denen eine Wohnbeihilfe für die Nichtheizperiode 2023 zugewiesen wurde, und für diejenigen, deren Förderhöhe 0,00 Griwna betrug.

Das heißt, Ukrainer, die bereits eine Wohnbeihilfe beziehen oder denen im Sommerzeitraum eine Nullbeihilfe zugeteilt wurde, müssen keinen Zuschuss beantragen.

Bei der Berechnung des Wohngeldes ab Oktober 2023 werden die Einkommen der Haushaltsmitglieder für das erste und zweite Quartal 2023 berücksichtigt.

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