Sozialausgaben: Bundesarbeitsministerium hält an Bürgergeld-Erhöhung fest

Das Bundesarbeitsministerium will das Bürgergeld zum Jahreswechsel trotz der Kritik der FDP wie geplant erhöhen. “Es gibt keine entsprechenden Pläne, die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung des Regelsatzes zum 1. Januar 2024 nicht vorzunehmen”, sagte eine Ministeriumssprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

“Steigende Preise und Lebenshaltungskosten sind gerade für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und wenig Geld zur Verfügung haben, eine starke Belastung.” Es sei wichtig, dass mit dem Bürgergeld auch in Krisenzeiten das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum gewährleistet sei. Diesem gesetzlichen Auftrag komme das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach.

Zwölf Prozent mehr Geld

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfänger sollen zum Jahreswechsel durchschnittlich zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angesichts des Inflationsrückgangs im November zur Überprüfung der Erhöhung aufgefordert. SPD und Grüne lehnten den Vorschlag bereits ab. “Die Inflation bei
Lebensmitteln lag in den letzten Monaten teils bei über 20 Prozent. Das
Bürgergeld garantiert das Existenzminimum, auch in solchen Situationen”, hatte der stellvertretende Grünenfraktionsvorsitzende Andreas Audretsch dem RND gesagt.

Auch das Arbeitsministerium lehnte die Überprüfung ab – mit Verweis auf die geltende Rechtslage. Um gestiegene Lebenshaltungskosten in den Regelbedarfen zu berücksichtigen, gebe die Verfassung vor, dass diese regelmäßig nach einem gesetzlichen Verfahren angepasst werden. Das Ministerium wies darauf hin, dass in der Anpassung zum 1. Januar 2024 die Inflationsrate des zurückliegenden Novembers gar nicht berücksichtigt werde. Diese werde sich nach der Gesetzeslage zu 2025 abbilden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

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Der Ökonom Georg Cremer hält es ebenfalls für verfassungswidrig, das Bürgergeld nicht nach den gesetzlich verankerten Regeln zu erhöhen oder gar seine Laufzeit zu verkürzen, wie der Union-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz vorgeschlagen hatte. “Keine Partei kann, wenn sie keinen Verfassungsbruch begehen will, das
Bürgergeld nach einem halben Jahr einfach auslaufen lassen”, schreibt er bei ZEIT ONLINE. “Der
Sozialstaat in Deutschland verteilt keine Almosen, er leistet Hilfe auf
der Grundlage von Rechtsansprüchen.”

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