Ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit in Pasching im Bezirk Linz-Land hat durch ein Machtwort des Obersten Gerichtshofes (OGH) ein endgültiges Ende gefunden, wie unter anderem ooe.ORF.at berichtet. Ein Anwohner fand bei geöffnetem Fenster keinen Schlaf mehr, weil ihn das nächtliche Quaken von Fröschen in einem naturnah angelegten Schwimmteich störte. Der Kläger sah sich durch das Froschkonzert massiv beeinträchtigt und zog vor Gericht.
Der Streit um das Froschkonzert vor Gericht
Der ungewöhnliche Fall sorgte bereits im August für Schlagzeilen. Ein Gutachten bezifferte das nächtliche Lärmniveau am Haus auf rund 50 Dezibel, wobei die Frösche den Pegel um weitere vier Dezibel erhöhten.
Das Bezirksgericht Traun gab dem Kläger in erster Instanz recht. Die Teichbesitzer mussten das Quaken zwischen 22:00 und 6:00 Uhr morgens eindämmen. Im Verfahren standen Prozesskosten von bis zu 30.000 Euro im Raum, wie heute.at berichtet.
Die betroffene Familie hatte zuvor sogar versucht, das Problem durch naturschutzkonforme Maßnahmen zu lösen. Sie setzte einen Hecht in den Schwimmteich.

Allerdings blieb dieser Versuch ohne Erfolg. Die Frösche ließen sich davon nicht zum Schweigen bringen.
Die juristische Wende durch das Urteil
Das Landesgericht Linz hob das ursprüngliche Urteil in zweiter Instanz wieder auf. Daraufhin musste sich der Oberste Gerichtshof mit der Revision befassen.

Das Landesgericht hatte argumentiert, dass es sich bei den Lauten um ein natürliches Geschehen handle. Nachbarrecht diene nicht dazu, gegen solches Naturwirken vorzugehen. Der OGH bestätigte diese Auffassung nun und wies die Revision des Nachbarn ab.
Entscheidend für das Höchstgericht war die Tatsache, dass sich die geschützten Tiere ohne jedes Zutun der Teichbesitzer dort niedergelassen hatten. Weder die Anlage des Schwimmteichs unter den konkreten örtlichen Umständen noch das Quaken der Tiere stellten eine unübliche Grundstücksnutzung dar.
Der Naturschutzbund begrüßte das Urteil ausdrücklich. Julia Kropfberger, Obfrau des Naturschutzbundes Oberösterreich, betonte, dass wer naturnahe Gärten und Teiche anlege, wertvolle Rückzugsräume schaffe und dafür nicht abgestraft werden dürfe. Auch die oberösterreichischen Grünen zeigten sich erfreut. Naturschutzsprecher Rudi Hemetsberger erklärte laut Der Standard, dass sich die Natur eben nicht auf stumm schalten lasse und zu einer lebendigen Umwelt gehöre.
In Oberösterreich sind sämtliche Amphibienarten durch die Artenschutzverordnung geschützt. Diese Verordnung umfasst unter anderem das Verbot, sie zu beunruhigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen.
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