/Picture Alliance, Kay Nietfeld
Berlin – Die Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) verzögern sich offenbar weiter. Wie aus der aktuellen Kabinettszeitplanung von Anfang April hervorgeht, ist für den April bisher kein einziges Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts angekündigt. Die Kabinettsplanung liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Seit Beginn des Jahres verlautete es immer wieder aus dem BMG, man wolle bis zum 24. April etwa sieben Gesetze im Bundeskabinett verabschieden lassen, damit diese Vorhaben noch bis zum Ende das Jahres nach den regulären parlamentarischen Beratungen in Kraft treten könnten.
Dies hatte beispielsweise Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ im BMG, Anfang des Jahres betont. „Uns läuft die Zeit davon“, hatte er im Januar dieses Jahres erklärt.
Zu diesen Gesetzen gehören die Krankenhausreform sowie die beiden dazugehörigen Gesetze zur Notfallreform und zum Rettungsdienst. Ebenso sollte ein Gesetz zum Umbau der Gematik zu einer Nationalen Digitalagentur vorliegen sowie das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz.
Für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sowie das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) liegen inzwischen Referentenentwürfe vor, die regierungsinterne Abstimmung scheint aber noch zu stocken. So gibt es – anders als angekündigt – diese Woche keine offizielle Anhörung der Verbände zum KHVVG. Aus solchen Anhörungen werden üblicherweise Kabinettsentwürfe eines Gesetzes erstellt. Für die Notfallreform wurde ein Eckpunktepapier vorgestellt.
Zur Krankenhausreform ist für Donnerstag (16 Uhr) in Berlin ein Spitzengespräch von Bund, Ländern und Gesundheitsverbänden zur geplanten Krankenhausreform vorgesehen. Weitere Gespräche soll es in dieser Woche auch mit den Kommunen sowie Praktikern geben.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) kündigte heute an, er wolle bei dem Treffen am Donnerstag auf mehr Geld für die Kliniken noch in diesem Jahr dringen. Konkret solle der Bund die Erhöhung des Landesbasisfallwerts schon zum 1. Juli statt erst zum Jahr 2025 ermöglichen, sagte Philippi.
Allein für die Kliniken in Niedersachsen würde das rund 250 Millionen Euro zusätzlich bedeuten. Philippi zufolge war die Anhebung zum Juli allgemein als ein Versprechen Lauterbachs wahrgenommen worden, im Gesetzentwurf wird allerdings das Jahr 2025 für die Erhöhung genannt.
„Das ist ein Versprechen, das muss man halten. Da kann man sich nicht hinter dem Finanzminister verstecken“, sagte der niedersächsische Minister, der dem Bund mit Blick auf die Krankenhausreform zudem mangelnden Praxisbezug vorwarf.
„Beim Gesetzentwurf merkt man halt, dass ein Professor als Bundesminister nicht gleich auch ein Arzt ist, der weiß, was da draußen passiert“, sagte der SPD-Politiker über Parteifreund Lauterbach.
Zu dem Spitzengespräch im Bundesgesundheitsministerium sind dem Vernehmen nach die Vertreter von Krankenhäusern, Krankenkassen und Ärzten sowie jeweils drei Bundesländer mit SPD-Führung (A-Seite) und CDU-Führung (B-Seite) eingeladen. © bee/dpa/aerzteblatt.de