Der österreichische Nationalrat hat am 14. Oktober 2026 ein umstrittenes Gesetzespaket zur Reform des Strafvollzugs beschlossen. Ab dem 1. November 2026 soll die Abschiebung ausländischer Straftäter direkt aus der Haft sowie die sogenannte Haft in der Heimat für EU-Bürger erleichtert werden, während die FPÖ scharfe Kritik an der Reform übt.
Strafvollzugsnovelle mit erleichterten Abschiebungen und EU-Haft im Heimatland
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen passierte das umfangreiche Gesetzespaket am Mittwoch den Nationalrat. Im Zentrum der Novelle des Strafvollzugsgesetzes steht der neu geschaffene Paragraf 133b, der ab dem 1. November 2026 greift. Künftig können ausländische Straftäter nach dem Absitzen der Mindesthaftzeit auch gegen ihren eigenen Willen außer Landes gebracht werden. Bisher scheiterten solche Maßnahmen häufig am Veto der Betroffenen oder waren an deren Zustimmung gebunden.
Innenminister Gerhard Karner betonte im Anschluss an den Ministerrat, dass durch diese Regelung keine aufwendige Schubhaft mehr notwendig sei. Die Fremdenbehörde übernimmt die Täter direkt aus der Justizanstalt. Durch die Möglichkeit zur Abschiebung direkt aus der Strafhaft entlasten wir die Polizei und sichern ein hartes und gerechtes Asylsystem
, sagte Karner laut Angaben des Bundesministerium für Inneres. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings Personen, die wegen Sexualdelikten, schweren Gewalttaten oder terroristischen Straftaten verurteilt wurden.

Überbelegte Justizanstalten und Argumente der Koalition für Reformen
Hintergrund der gesetzlichen Änderungen ist die angespannte Lage in den österreichischen Justizanstalten. Staatssekretär Jörg Leichtfried verwies darauf, dass die Gefängnisse derzeit eine Überbelegung von acht Prozent aufweisen. Justizministerin Anna Sporrer sprach im Parlament von einer historischen Belastung und erklärte: Ich stehe vor einer ganz großen Herausforderung
, wie die Kurier berichtete.
Neben den Zwangsabschiebungen wird zudem die sogenannte Haft in der Heimat für EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht in Österreich forciert. Hierbei sollen bürokratische Hürden und die Reihenfolge beim Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen angepasst werden, um die Übernahme in den Herkunftsstaat zu erleichtern. Begleitet wird das Paket von der Initiative Zweite Chance – Ausbildung statt Gefängniszelle
, die den Strafaufschub für Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verlängert, damit Verurteilte eine laufende Lehre oder Ausbildung beenden können.
Bereits in den vergangenen ersten neun Monaten hätten rund 3000 verurteilte Straftäter Österreich verlassen, was fast zehn Personen pro Tag entspreche, betonte Innenminister Gerhard Karner nach dem Ministerrat vor der Nationalratssitzung. Durch den Beschluss erwarte er sich eine zusätzliche Dynamik in diesem Bereich, wodurch nicht nur die Justizanstalten, sondern auch die Polizei entlastet würden. Auch der ÖVP-Abgeordnete Klaus Fürlinger wies darauf hin, dass die Haftanstalten überbelegt und die Justizwache unterbesetzt seien. Fürlinger sprach aufgrund einer Erkrankung mit einer KI-Stimme im Parlament. Zudem erklärte Justizministerin Sporrer, dass sie seit ihrem ersten Tag daran arbeite, Berufe im Straf- und Maßnahmenvollzug attraktiv zu gestalten, und verwies darauf, dass diese Probleme über viele Jahrzehnte entstanden seien. Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) bewarb am Rande ebenfalls weitere Punkte der Plenarwoche.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde zudem auf die Reihung von Strafurteilen eingegliedert, da die bisherige österreichische Reihung in anderen EU-Staaten oftmals nicht anerkannt wurde und deshalb an die europäischen Systeme angepasst werden muss. Auch die Möglichkeit, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen künftig aufzuschieben, wurde von den Regierungsmitgliedern als wesentlicher Schritt zur Resozialisierung hervorgehoben.
Scharfe FPÖ-Kritik und Warnungen vor mangelnder Abschreckung
Die FPÖ lehnte das Gesetzespaket geschlossen ab. Der freiheitliche Mandatar und Justizwachebeamte Christian Lausch kritisierte die Reform scharf und warf der Regierung vor, durch früheres Entlassen und reduzierten Hausarrest die Generalprävention abzuschaffen. Mit der Neuregelung würden unbelehrbare Straftäter zu früh auf die Bevölkerung losgelassen, so die Argumentation der Freiheitlichen, wie die FPÖ in einer Aussendung darlegte.

Was Sie mit dieser Strafvollzugs-Novelle vorhaben, bedeutet lediglich früheres Entlassen, späteres Einsperren und die Abschaffung jeder Abschreckung. Das ist nicht unser Verständnis einer Strafvollzugs-Novelle. So etwas werden wir nicht mittragen!
Christian Lausch, Sprecher für die Volksanwaltschaft, FPÖ
Lausch rechnete im Parlament vor, dass sich der Staat bei der Rückführung von rund 2.000 ausländischen Straftätern und einem konservativ gerechneten Haft-Tag von 150 Euro rund 110 Millionen Euro an Steuergeld pro Jahr sparen könnte, und warf der Ministerin vor, seit 20 Monaten im Amt zu sein, ohne entsprechende Rückführungs-Abkommen zustande gebracht zu haben. Auch der SPÖ-Bereichssprecher für Innere Sicherheit, Maximilian Köllner, äußerte sich während der Debatte im Nationalrat und stellte die rhetorische Gegenfrage, was an der Haltung der Freiheitlichen wirklich System habe, woraufhin er selbst antwortete, dass die FPÖ schlicht aus Prinzip dagegen sei und nicht etwa Probleme lösen wolle, sondern von ihnen lebe. ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl betonte in einer Aussendung zudem, dass die FPÖ lautstark und in der Dauerschleife die Abschiebung straffälliger Ausländer fordere, sich im Parlament jedoch gegen konkrete Schritte stelle.
Ob die geplanten Änderungen die gewünschte Entlastung für Justizwache und Polizei in der Praxis bringen, wird sich nach dem Inkrafttreten im kommenden Monat zeigen.
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