Michael Jacksons Sohn Bigi hat seine Großmutter vor Gericht verklagt, um zu verhindern, dass sie im Rahmen eines Rechtsstreits Gelder aus dem Nachlass seines Vaters verwendet.
Bigi – deren offizieller Name Prince Michael Jackson III ist und auch als Blanket bekannt ist – hat beantragt, dass Katherine Jackson daran gehindert wird, die Gelder zur Finanzierung ihres Rechtsstreits gegen Testamentsvollstrecker zu verwenden.
Anwälte haben erklärt, dass Katherines Rechtsdienstleistungsanfragen dem Nachlass nicht zugute kommen und ein Richter sie daher nicht genehmigen sollte (laut USA heute).
Dies geschah, nachdem letzte Woche Berichte aufgetaucht waren, dass der Sohn der verstorbenen Poplegende eine gerichtliche Unterlassungsklage gegen seine Großmutter einreichen wollte.
Es wurde angenommen, dass die Einreichung eine Reaktion auf Katherines Widerstand gegen den jüngsten bahnbrechenden Deal war, den das Anwesen mit Sony abgeschlossen hatte und der den Verkauf der Hälfte von Michaels Musikkatalog für 600 Millionen US-Dollar (475 Millionen Pfund) vorsah.
Es wird erwartet, dass es sich bei dem Deal um die bisher größte Bewertung des Musikvermögens eines Künstlers handelt. Quellen schätzen den Deal insgesamt auf 1,2 bis 1,5 Milliarden US-Dollar (950 bis 1,19 Milliarden Pfund).
Bigi behauptete zuvor, dass er und Katherine ihre Argumente gegen den Deal vorgebracht hätten, aber letztendlich entschied das Gericht gegen sie – was die Rechtsfrage scheinbar beendete.
In einer Akte heißt es jedoch: „Trotz der Kosten und der großen Chancen hat Katherine beschlossen, Berufung einzulegen.“
In der Gerichtsakte heißt es, dass der Sony-Deal für Bigi „sowohl finanziell als auch persönlich von größter Bedeutung“ sei, und Bigi habe beschlossen, den Gerichtsstreit hinter sich zu lassen.
Katherine hatte dem Gericht zuvor mitgeteilt, dass Michael niemals wollte, dass sein Musikkatalog verkauft würde.
Letzte Woche, Plakatwand berichteten, dass Katherine Jackson seit dem Tod der Sängerin im Juni 2009 mehr als 55 Millionen US-Dollar (43,5 Millionen Pfund) erhalten hat, wie aus den in den Gerichtsakten aufgeführten Ansprüchen aus Michael Jacksons Nachlass hervorgeht.
Berichten zufolge sollten die neuen Unterlagen beweisen, dass der Nachlass nicht für Katherines Anwaltskosten aufkommen sollte.
Die Testamentsvollstrecker John Branca und John McClain argumentierten, dass „praktisch kein Antrag von Frau Jackson auf ihre Pflege oder ihren Unterhalt abgelehnt wurde“.