Mehr als 2.600 Städte erhalten eine Ausnahmegenehmigung, ihre Kommunalsteuern deutlich zu erhöhen

Auf Wunsch können diese Städte auf Beschluss ihres Gemeinderats ihre Steuern um bis zu 60 % erhöhen. In welchen Gebieten befinden sie sich? Ist Ihr Gebiet betroffen?

In einer beispiellosen Entscheidung haben rund 2.600 französische Gemeinden die Genehmigung erhalten, ihre Gemeindesteuern deutlich (bis zu +60 %) zu erhöhen. Die am stärksten von dieser Genehmigung betroffenen Departements sind insbesondere Haute-Corse (2B) mit 222 Städten, Savoyen (73) mit 127 Städten und Calvados (14) mit 126 Städten. Auch in anderen Departements wie Corse-du-Sud (2A), Haute-Savoie (74) und Gard (30) sind zahlreiche Gemeinden betroffen. Die Kommunen haben bis zum 1. Oktober Zeit, über diese Erhöhung zu beraten, sie können eine Erhöhung zwischen 0 und 60 % wählen. Dies soll ab dem 1. Januar 2024 gelten.

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Bei der Analyse der Liste der betroffenen Städte sind hier die Gebiete aufgeführt, die am stärksten von diesem Dekret betroffen sind:

  1. Das Korsika : Mit seinen paradiesischen Stränden und Bergen ist diese Gegend bei Touristen sehr beliebt und verfügt über eine große Anzahl an Zweitwohnungen. Großstädte wie Ajaccio und Bastia stehen im Mittelpunkt dieser Reform.

  2. Die Alpen : Betroffen sind auch Berggebiete, insbesondere die Departements Alpes-Maritimes, Savoie und Haute-Savoie. Chambéry ist eine der wichtigsten Städte dieser Region.

  3. Die Küstenabteilungen : Diese stark touristischen Gebiete verzeichnen einen deutlichen Anstieg an Zweitwohnungen. Besonders betroffen sind die Departements Var, Pyrénées-Atlantiques und Gironde. Zu den förderfähigen Gemeinden gehören symbolträchtige Städte wie Biarritz, Bordeaux und Saint-Tropez.

Im Einzelnen ermöglicht das am 25. August veröffentlichte Dekret diesen häufig touristischen Gemeinden, ihre Wohnungssteuer, die jetzt nur noch für Zweitwohnungen gilt, um bis zu +60 % zu erhöhen. Sie befinden sich in Gebieten, in denen es besonders viele Zweitwohnungen gibt, die ein Hindernis für die Bereitstellung von ganzjährigem Wohnraum darstellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, leerstehende Wohnungen oder Zweitwohnungen wieder auf den Wohnungsmarkt zu bringen. Dauerhafter Lebensraum.

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Die Maßnahme erweitert den Anwendungsbereich der jährlichen Leerstandsteuer, eine Zoneneinteilung, die eine Erhöhung der Wohnsteuer auf möblierte Wohnungen ermöglicht, die nicht dem Hauptwohnsitz zugeordnet sind. Es handelt sich nun um Gemeinden, die zwar keinem zusammenhängenden Urbanisierungsgebiet mit mehr als 50.000 Einwohnern angehören, jedoch mit einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Wohnraum konfrontiert sind.

Bisher kamen für diese Maßnahme nur Gemeinden in Frage, die zu einem zusammenhängenden Urbanisierungsgebiet mit mehr als 50.000 Einwohnern gehören. Somit wird es durch diese Erweiterung möglich, eine größere Anzahl von Gemeinden zu erreichen.

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