Lauterbach will Pflegekompetenzgesetz vor der Sommerpause…

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats /picture alliance, photothek.de, Lorenz Huter

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will noch vor der Sommerpause einen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes vorlegen. Darin soll unter anderem festgelegt werden, welche Aufgaben examinierte Pflegekräfte künftig übernehmen können, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das erklärte Lau­terbach heute vor Journalisten in Berlin.

„Heute ist es zum Teil demütigend für Pflegekräfte, wenn sie Aufgaben nicht ausführen dürfen, die sie ausfüh­ren können“, sagte Lauterbach. In der Folge würden Pflegende frustriert aus dem Beruf ausscheiden.

Wenn Pflegende mehr Aufgaben übernehmen könnten, könnten nicht nur diese Menschen im Beruf gehalten werden, sondern die Pflege in Deutschland werde auch attraktiver für Pflegende aus dem Ausland und für Schulabgänger.

Als Beispiele für Aufgaben, die examinierte Pflegekräfte künftig eigenverantwortlich übernehmen sollen, nannte Lauterbach die Versorgung von Diabetespatienten, von Wundheilungsstörungen oder von Demenz­patienten. Zudem sei vorgesehen, dass Pflegekräfte künftig eigenständig Pflegegrade vergeben.

Bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die mit der anstehenden Krankenhausreform ein­geführt werden sollen, sollen sie die Leitung der medizinisch-pflegerischen Versorgung übernehmen können, sofern diese nicht ärztlich zu verantworten sei. Dabei müssten Pflegende dann für die Entscheidungen, die sie eigenverantwortlich treffen, auch haften.

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Eckpunkte für das Pfle­gekompe­tenzgesetz vorgelegt. Über die weitere Ausgestaltung des Gesetzes diskutiert das BMG heute mit Ver­treterin­nen und Vertretern der Pflege, unter anderem mit dem Deutschen Pflegerat (DPR).

DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte, die Beteiligung der Pflege an der Ausarbeitung der Inhalte des Ge­setzes sei ein historischer Schritt für die Pflege und ein neues Zeichen der Politik für die Pflege in Deutschland, die nun endlich ausüben können solle, was sie in der Ausbildung gelernt habe.

Lesen Sie auch  Die Deutschen feiern die Legalisierung von Freizeit-Cannabis

Lauterbach kündigte heute noch einen weiteren Aspekt des Gesetzes an, der bislang noch nicht vorgesehen war: Es soll ein Angebot für alle Langzeitpflegebedürftigen geschaffen werden, die nicht in ein Pflegeheim ziehen wollten, aber die auch nicht mehr zu Hause leben könnten.

„Wir brauchen eine neue Form der Versorgung: eine Art ambulanter Versorgung“, sagte Lauterbach. Dafür soll­ten Wohnformen geschaffen werden, in denen die Pflegebedürftigen auch langfristig versorgt werden könnten, eine Mischform zwischen dem eigenen Zuhause und einem Pflegeheim. © fos/aerzteblatt.de

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.