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Lars Klingbeil räumt Verstoß gegen Haushaltsvorgaben bis 2030 ein

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat in einem Bericht an den Stabilitätsrat eingeräumt, dass die Finanzplanung der Bundesregierung bis 2030 formal gegen gemeinsame Haushaltsvorgaben verstößt. Grund für die roten Zahlen sind zweistellige Milliardenbeträge für die Bundeswehr, die seit 2025 über Kredite an der Schuldenbremse vorbeifinanziert werden.

Bericht an den Stabilitätsrat offenbart formellen Verstoß

Die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung kollidiert formal mit den gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Dies geht aus dem aktuellen Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil an seine Länderkollegen verschickt hat und der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Demnach kann der Bund im laufenden sowie im kommenden Jahr eines der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Ab dem Jahr 2028 verfehlt der Bund durchgängig sogar drei dieser Kriterien. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun prüfen, ob der Bund vor einer Haushaltsnotlage steht, wie das Finanzministerium in dem Bericht selbst einräumt. Theoretisch könnte der Rat im Anschluss Sparauflagen aussprechen.

Milliardenkosten für die Bundeswehr als zentraler Sonderfaktor

Klingbeil hatte bereits bei einem Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt, dass die Finanzplanung für den Zeitraum von 2026 bis 2030 erhebliche Auffälligkeiten aufweist. Der Minister verweist jedoch auf einen entscheidenden Sonderfaktor, den die Mehrheit der Länderkollegen anerkennt: Die Bundesregierung gibt seit 2025 Dutzende Milliarden Euro zusätzlich für die Modernisierung der Bundeswehr aus.

Lars Klingbeil räumt Verstoß gegen Haushaltsvorgaben bis 2030 ein
Foto: T Online

Diese Mittel dürfen nach dem Grundgesetz an der regulären Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden, da das Programm anders nicht finanzierbar wäre. Während das Vorgehen rechtlich einwandfrei ist, schlägt es sich massiv in den Prüfzahlen des Stabilitätsrats nieder. Dass diese Ausgaben notwendig sind, um Deutschland und Europa gegen mögliche Aggressoren zu wappnen, bestreiten Experten kaum.

Diskrepanz zwischen EU-Regeln und innerdeutschem Recht

Das Problem hat vor allem eine bürokratische Ursache. Die EU-Kommission, die das Haushaltsgebaren aller 27 Mitgliedstaaten überwacht, hat für überplanmäßige Verteidigungsausgaben eine eigene Ausnahmeregel geschaffen. Deutschland nutzt diese Sonderregelung wie viele andere Staaten ebenfalls. Brüssel hat daher keine Einwände gegen das deutsche Vorgehen.

Im innerdeutschen Überwachungsprozess fehlt eine solche Ausnahmeklausel bislang schlicht, da eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm offenbar vergessen wurde. Dadurch gerät der Bund in Konflikt mit dem Stabilitätsrat, den Klingbeil in Personalunion mitvorsitzt.

Expressverfahren soll Neuregelung bis Dezember bringen

Um die formalen Hürden aus dem Weg zu räumen, soll das nationale Regelwerk nun in einem Expressverfahren an die europäischen Vorgaben angepasst werden. Statt den Evaluationsausschuss des Stabilitätsrats einzubinden, zielt die Bundesregierung auf eine rasche Harmonisierung ab.

Wenn das Vorhaben gelingt, könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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