Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat in einem Bericht an den Stabilitätsrat eingeräumt, dass die Finanzplanung der Bundesregierung bis 2030 formal gegen gemeinsame Haushaltsvorgaben verstößt. Grund für die roten Zahlen sind zweistellige Milliardenbeträge für die Bundeswehr, die seit 2025 über Kredite an der Schuldenbremse vorbeifinanziert werden.
Bericht an den Stabilitätsrat offenbart formellen Verstoß
Die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung kollidiert formal mit den gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Dies geht aus dem aktuellen Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat
hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil an seine Länderkollegen verschickt hat und der der Süddeutschen Zeitung
vorliegt.
Demnach kann der Bund im laufenden sowie im kommenden Jahr eines der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Ab dem Jahr 2028 verfehlt der Bund durchgängig sogar drei dieser Kriterien. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun prüfen, ob der Bund vor einer Haushaltsnotlage
steht, wie das Finanzministerium in dem Bericht selbst einräumt. Theoretisch könnte der Rat im Anschluss Sparauflagen aussprechen.
Milliardenkosten für die Bundeswehr als zentraler Sonderfaktor
Klingbeil hatte bereits bei einem Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt, dass die Finanzplanung für den Zeitraum von 2026 bis 2030 erhebliche Auffälligkeiten
aufweist. Der Minister verweist jedoch auf einen entscheidenden Sonderfaktor, den die Mehrheit der Länderkollegen anerkennt: Die Bundesregierung gibt seit 2025 Dutzende Milliarden Euro zusätzlich für die Modernisierung der Bundeswehr aus.

Diese Mittel dürfen nach dem Grundgesetz an der regulären Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden, da das Programm anders nicht finanzierbar wäre. Während das Vorgehen rechtlich einwandfrei ist, schlägt es sich massiv in den Prüfzahlen des Stabilitätsrats nieder. Dass diese Ausgaben notwendig sind, um Deutschland und Europa gegen mögliche Aggressoren zu wappnen, bestreiten Experten kaum.
Diskrepanz zwischen EU-Regeln und innerdeutschem Recht
Das Problem hat vor allem eine bürokratische Ursache. Die EU-Kommission, die das Haushaltsgebaren aller 27 Mitgliedstaaten überwacht, hat für überplanmäßige Verteidigungsausgaben eine eigene Ausnahmeregel geschaffen. Deutschland nutzt diese Sonderregelung wie viele andere Staaten ebenfalls. Brüssel hat daher keine Einwände gegen das deutsche Vorgehen.
Im innerdeutschen Überwachungsprozess fehlt eine solche Ausnahmeklausel bislang schlicht, da eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm offenbar vergessen wurde. Dadurch gerät der Bund in Konflikt mit dem Stabilitätsrat, den Klingbeil in Personalunion mitvorsitzt.
Expressverfahren soll Neuregelung bis Dezember bringen
Um die formalen Hürden aus dem Weg zu räumen, soll das nationale Regelwerk nun in einem Expressverfahren
an die europäischen Vorgaben angepasst werden. Statt den Evaluationsausschuss des Stabilitätsrats einzubinden, zielt die Bundesregierung auf eine rasche Harmonisierung ab.
Wenn das Vorhaben gelingt, könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden.
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