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Technik und Wissenschaft

L-Bank fordert Corona-Hilfen von Waschsalon in Esslingen zurück

Vier Jahre nach der Pandemie fordert die staatliche L-Bank von Waltraud Heeg 35.000 Euro Corona-Hilfen für ihren Waschsalon in Esslingen zurück. Die Förderbank bestreitet plötzlich den Zusammenhang zwischen den Umsatzeinbrüchen und dem Lockdown, während die Betreiberin und ihr Steuerberater von bürokratischer Willkür sprechen.

Die Pandemie hat der Waschsalon in der Esslinger Innenstadt gerade so überstanden, doch vier Jahre später könnte der Betrieb an den staatlichen Rückforderungen zerbrechen. Im Jahr 2026 fordert die L-Bank 35.000 Euro an Corona-Hilfen zurück, wie aus Berichten von Bild hervorgeht. Die Förderbank des Landes Baden-Württemberg begründet den Schritt in einem Schreiben vom August damit, dass die eingereichten Unterlagen und Begründungen eine Coronabedingtheit der Umsatzausfälle im Jahr 2022 nicht hinreichend plausibilisieren.

Umsatzeinbrüche und Corona-Auflagen im Esslinger Waschsalon

Waltraud Heeg, die 68-jährige Inhaberin des seit zwei Jahrzehnten in der Esslinger Innenstadt ansässigen Waschsalons, widerspricht der Darstellung der Bank vehement. Während der Pandemie galten strenge Betretungsverbote für Krankenhäuser und Altenheime, weshalb das Waschen von Kitteln für Ärzte und Pfleger wegfiel. Zudem blieben die Gastronomie geschlossen und Angestellte im Homeoffice, wodurch jeglicher Bedarf an frischer Tischwäsche, Handtüchern, Servietten, Hemden und Anzügen entfiel. Auch das Geschäft mit Arbeitskleidung brach weg, und aus Angst vor Ansteckungen brachten Kunden kaum noch Bügelwäsche vorbei.

Die abgegebene Begründung und die eingereichten Unterlagen plausibilisieren eine Coronabedingtheit der Umsatzausfälle nicht hinreichend.

L-Bank, Förderbank des Landes Baden-Württemberg

Laut Heeg zeigen die Geschäftszahlen einen exakten Einbruch des Umsatzes um 50 Prozent während der Pandemie. Jeder Cent der erhaltenen Hilfe sei direkt in laufende Kosten wie Miete, Löhne, Energie, Versicherungen sowie Maschinenwartung und -leasing geflossen.

Steuerberater spricht von Willkür und sieht den Betrieb bedroht

Der Steuerberater der Inhaberin, der 61-jährige Hendrik Miller, schildert die damalige Antragsstellung aus einer anderen Perspektive. Genau die genannten Argumente hätten im Jahr 2022 dazu geführt, dass der Antrag vorläufig bewilligt und die Hilfen ausgezahlt wurden. Miller vermutet dahinter einen internen Personalwechsel bei der Behörde und bezeichnet das Vorgehen als an Willkür grenzend.

Warum hat uns der Staat damals nicht gleich sterben lassen? Jetzt kommt der wirtschaftliche Ruin eben zeitversetzt.

Waltraud Heeg, Inhaberin des Waschsalons

Für Heeg bedeutet der Rückforderungsbescheid eine enorme Belastung. Zwar halfen die Hilfen beim Überleben in einer schwierigen Zeit, doch die jetzige Entscheidung versetzt den Betrieb laut ihrer Aussage fast den Todesstoß. Als letzte verbleibende Chance nennt sie eine Klage gegen die Bank, für die ihr jedoch angesichts der nötigen Kosten für einen Anwalt oft die Kraft fehlt. Sollte sie Insolvenz anmelden müssen, wären davon auch ihre drei Mitarbeiter, darunter die 49-jährige Angestellte Tanja, betroffen. Die L-Bank äußerte sich auf Anfrage von Bild zu dem konkreten Fall nicht.

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Clara Vogt

Über den Autor

Clara Vogt verantwortet das Ressort Technik und Wissenschaft. Sie schreibt ueber KI, Digitalisierung, Forschung und Innovation und uebersetzt komplexe Entwicklungen in klaren, belastbaren Journalismus.

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