Krankenschwester Lucy Letby wurde wegen sieben Babymorden für schuldig befunden

Mehr als zehn Monate nach Beginn des Prozesses gegen die ehemalige Krankenschwester auf der Neugeborenenstation im Oktober 2022 vor dem Manchester Crown Court befand die Jury sie nach 110 Stunden und 26 Minuten wegen sieben Fällen des Mordes an Babys und sieben Fällen des versuchten Mordes an sechs weiteren Babys für schuldig der Überlegung.

Dies bedeutet, dass Letby der am häufigsten verurteilte Kinderserienmörder in der britischen Rechtsgeschichte ist.

Alle Straftaten Letbys ereigneten sich zwischen Juni 2015 und Juni 2016 auf der Neugeborenenstation.

Es kann nun bekannt gegeben werden, dass einige Urteile am Dienstag, dem 8. August, Freitag, dem 11. August, Mittwoch, dem 16. August und Donnerstag, dem 17. August gefällt wurden, es wurden jedoch Berichtsbeschränkungen eingeführt, um eine Veröffentlichung dieser Urteile zu verhindern, bis die Jury alle ihre Beratungen abgeschlossen hatte.

Am 8. August, kurz nach 14 Uhr, befand die Jury einstimmig, dass Letby Kind F und Kind L mit Insulin vergiftet hatte. Letby blieb – wie während des größten Teils des Prozesses – emotionslos, als die Urteile verkündet wurden, und begann zu weinen, nachdem die Jury gegangen war, um weiter zu beraten.

Am 11. August, kurz nach 13 Uhr, blieb Letby emotionslos, als die Jury sie einstimmig des Mordes an Kind O und mit einer Mehrheit von 10 zu 1 des Mordes an Kind C, Kind I und Kind P für schuldig befand 10 zu 1 Mehrheit der versuchten Morde an Kind M und Kind N.

Die Eltern der Kinder wischten sich bei der Verlesung der Urteile die Tränen weg. Nachdem die Jury und Letby das Gericht verlassen hatten, konnte man Letbys Mutter Susan Letby unkontrolliert schluchzen hören.

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Am 16. August, kurz nach 14 Uhr, erschien Letby nicht im Gerichtssaal, als weitere Urteile verlesen wurden. Sie wurde mit einer Mehrheit von 10 zu 1 des Mordes an Kind A, Kind D und Kind E sowie des versuchten Mordes an Kind B für schuldig befunden. Außerdem wurde sie in zwei Fällen des versuchten Mordes an Kind G für schuldig befunden. Letby wurde für schuldig befunden im dritten Anklagepunkt des versuchten Mordes an Kind G. nicht schuldig.

Die Eltern auf der Zuschauertribüne weinten, schluchzten und trösteten sich gegenseitig, als die Urteile verlesen wurden.

Am 17. August, kurz nach 12.45 Uhr, erschien Letby erneut nicht, da die Jury sie wegen eines Mordversuchs an Kind H. für nicht schuldig befunden hatte.

Es bestehen weiterhin Meldebeschränkungen, die die Namensnennung der in der Anklage genannten Babys verhindern.

Der 33-Jährige, der erstmals im Juli 2018 in Chester festgenommen wurde und ursprünglich aus Hereford stammt, wird am Montag, dem 21. August, verurteilt.

Letby hatte ihren letzten Auftritt vor dem Manchester Crown Court am Mittwochmorgen, dem 16. August, als die Jury ihren 20. Beratungstag begann.

Der Prozessrichter, Herr Richter James Goss, teilte dem Gericht am folgenden Tag mit, dass er eine Mitteilung erhalten habe, in der es hieß, dass Letby nicht vor Gericht zurückkehren würde und dass er nicht beabsichtige, an der Urteilsverhandlung teilzunehmen, und dass er „nicht bereit“ sei, per Videolink zu erscheinen .

Der Richter sagte, er wisse, dass es kürzlich Urteile gegeben habe, bei denen die Angeklagte sich geweigert habe, zu erscheinen, und sagte, das Gericht habe „keine Macht“, sie zur Anwesenheit zu zwingen.

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Er fügte hinzu, dass seine Kommentare bei der Anhörung zur Urteilsverkündung, bei der seine Ausführungen im Fernsehen übertragen werden, Letby so ansprechen würden, als ob sie anwesend wäre.

Am Freitag, dem 18. August, gab die Jury bekannt, dass sie ihre Beratungen nicht fortsetzen könne, und die elf Geschworenen wurden entlassen. In sechs Fällen des versuchten Mordes wurden keine Urteile gefällt.

Der Richter dankte ihnen für ihre „Sorgfalt“ und „Fleißigkeit“ und räumte ein, dass der Fall „am belastendsten und beunruhigendsten“ gewesen sei, und Geschworenen, die das Gefühl hatten, dass sie diese brauchten, werde Unterstützung angeboten.

Er ordnete offiziell an, dass alle Geschworenen für den Rest ihres Lebens vom Geschworenendienst entbunden werden könnten.

Die 22 Anklagepunkte und die Entscheidung der Jury:

  • Anklagepunkt 1 – Mord an Kind A, einem kleinen Jungen, am 8. Juni 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 2 – versuchter Mord an Kind B (Zwilling von Kind A), einem kleinen Mädchen, zwischen dem 8. und 11. Juni 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 3 – Mord an Kind C, einem kleinen Jungen, am 14. Juni 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 4 – Mord an Kind D, einem kleinen Mädchen, am 22. Juni 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Punkt 5 – Mord an Kind E, einem kleinen Jungen, am 4. August 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 6 – versuchter Mord an Kind F (Zwilling von Kind E), einem kleinen Jungen, am 5. August 2015: EINSTIMMIG SCHULDIG
  • Anklagepunkt 7 – versuchter Mord an Kind G, einem kleinen Mädchen, am 7. September 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 8 – versuchter Mord an Kind G am 21. September 2015 gegen 10.15 Uhr: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 9 – versuchter Mord an Kind G am 21. September 2015 gegen 15.30 Uhr: NICHT SCHULDIG
  • Anklagepunkt 10 – versuchter Mord an Kind H, einem kleinen Mädchen, am 26. September 2015: NICHT SCHULDIG
  • Anklagepunkt 11 – versuchter Mord an Kind H am 27. September 2015: KEIN URTEIL
  • Anklagepunkt 12 – Mord an Kind I, einem kleinen Mädchen, am 23. Oktober 2015: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 13 – versuchter Mord an Kind J, einem kleinen Mädchen, am 27. November 2015: KEIN URTEIL
  • Anklagepunkt 14 – versuchter Mord an Kind K, einem kleinen Mädchen, am 17. Februar 2016: KEIN URTEIL
  • Anklagepunkt 15 – versuchter Mord an Kind L, einem kleinen Jungen, am 9. April 2016: EINSTIMMIG SCHULDIG
  • Anklagepunkt 16 – versuchter Mord an Kind M (Zwilling von Kind L), einem kleinen Jungen, am 9. April 2016: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 17 – versuchter Mord an Kind N, einem kleinen Jungen, am 3. Juni 2016: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 18 – versuchter Mord an Kind N am 15. Juni 2016, etwa zwischen 7.15 und 7.30 Uhr: KEIN URTEIL
  • Anklagepunkt 19 – versuchter Mord an Kind N am 15. Juni 2016, gegen 15 Uhr: KEIN URTEIL
  • Anklagepunkt 20 – Mord an Kind O, einem kleinen Jungen, am 23. Juni 2016: EINSTIMMIG SCHULDIG
  • Anklagepunkt 21 – Mord an Kind P (Drillingsbruder von Kind O), einem kleinen Jungen, am 24. Juni 2016: SCHULDIG 10:1 MEHRHEIT
  • Anklagepunkt 22 – versuchter Mord an Child Q, einem kleinen Jungen, am 25. Juni 2016: KEIN URTEIL
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