Krankenhausgesetz: Gesetzgebungsprozess verzögert sich offenbar

/picture Alliance, dts-Agentur

Berlin – Der offizielle Gesetzgebungsprozess zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verzögert sich offenbar. So soll das Bundesfinanzministerium in der regierungsinternen Abstimmung über den am vergangenen Wochenende vorgelegten Referentenentwurf den Prozess gestoppt haben, wie das Deutsche Ärzteblatt aus mehreren Quellen erfuhr. Dies soll am späten Donnerstagabend bekannt geworden sein.

Angesprochen auf diesen Stopp im Gesetzgebungsverfahren, zeigte sich Andrew Ullmann, gesundheitspoliti­scher Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, auf dem DRG-Forum zwar überrascht, es sei aber denkbar, dass dies passiere.

Offenbar gebe es vor allem wegen des Transformationsfonds Nachfragen, der mit 50 Milliarden Euro gefüllt werden soll, finanziert zur Hälfte von den Ländern sowie aus Mitteln des Gesundheitsfonds. Dort seien auch Steuermittel enthalten. Dies soll ein Teil der Bedenken seitens des Bundesfinanzministeriums sein.

Mit dem Stopp könnte auch der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in den vergangenen Tagen häufiger skizzierte Zeitplan infrage gestellt werden: So plant Lauterbach am 11. April einen Kranken­hausgipfel in seinem Ministerium, zu dem mehrere Verbände des Gesundheitswesens eingeladen sind.

Am 12. April sollte zur offiziellen, aber nicht öffentlichen, Anhörung der Verbände im Zuge des regulären Ge­setzesverfahren eingeladen werden, hieß es. Ebenso sollen Vertreter der Kommunen sowie weitere Praktiker ins Bundesgesundheitsministerium eingeladen werden, kündigte Lauterbach heute im Bundesrat an.

Oftmals werden aus solchen Gesprächen und Anhörungen noch einmal Änderungen am Referentenentwurf für den Kabinettsentwurf eingefügt. Lauterbach plant weiterhin, dass das Bundeskabinett sich am 24. April mit dem KHVVG befasst, damit es zum 1. Januar in Kraft treten kann. © bee/aerzteblatt.de

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