Ein Kärntner Polizist einer Sondereinheit ist seit August 2026 vom Dienst suspendiert. Gegen den 47-Jährigen ermitteln die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und das Landeskriminalamt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Verbotsgesetz sowie wegen sexueller Belästigung. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit internen Vorfällen in einer Dienststelle.
Ermittlungen zu NS-Wiederbetätigung und sexueller Belästigung
Die juristischen Nachforschungen gegen den Beamten wurden eingeleitet, nachdem interne Mitarbeitergespräche Unregelmäßigkeiten innerhalb einer Polizeieinheit in Kärnten offengelegt hatten. Die Angelegenheit kam ins Rollen, als sich mehrere Polizisten bei ihren Vorgesetzten über unhaltbare Zustände innerhalb ihrer Einheit beklagten.
Staatsanwaltschaftssprecher Markus Kitz erklärte, dass die Vorfälle innerhalb der Gemeinschaftsräumlichkeiten der Dienststelle stattgefunden haben sollen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dort den Hitler parodiert
zu haben. Zudem soll er sich vor Kollegen nackt aus einer Dusche begeben haben, was als sexuelle Belästigung gewertet wird. Die Ermittler prüfen nun, ob es sich bei dem Verhalten lediglich um eine Parodie handelte oder ob eine strafbare Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts vorliegt. Die mutmaßlichen Vorfälle sollen sich direkt vor den Augen anderer Polizeibediensteter ereignet haben.
Suspendierung des Beamten seit August
Die Landespolizeidirektion Kärnten reagierte bereits im Sommer auf die Vorwürfe. Polizeisprecher Rainer Dionisio bestätigte, dass der Beamte bereits am 10. August 2026 vom Dienst suspendiert wurde. Diese Maßnahme bleibt mindestens bis zum Ende aller Untersuchungen aufrecht. Dionisio betonte, dass für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Der Beamte, der eigentlich aus einem anderen Bundesland stammt, wurde von seinen eigenen Kollegen gemeldet.

Die Entscheidung über die Suspendierung wurde laut Medienberichten auch durch die Bundesdisziplinarbehörde bestätigt. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen dem Polizisten – der laut Angaben der Kleinen Zeitung 47 Jahre alt ist – drohen, hängt maßgeblich vom Ausgang des Strafverfahrens ab. Polizeisprecher Rainer Dionisio erläuterte, dass es eine Bandbreite von Disziplinarstrafen gebe, die von einer Ermahnung über Geldstrafen bis hin zur Entlassung aus dem Polizeidienst reicht. Die Behörde ist in dieser Hinsicht an das gebunden, was das Gericht letztlich feststellt.
Stand des Verfahrens und Rolle des Landeskriminalamts
Das Landeskriminalamt führt die internen Erhebungen durch. Laut Staatsanwalt Kitz sind bereits Zeugen einvernommen worden, auch der Beschuldigte selbst habe Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Ermittlungen stehen kurz vor dem Abschluss. Sollte ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt bestätigt werden, wird dieser disziplinarisch behandelt; andernfalls muss die Landespolizeidirektion als Disziplinarbehörde prüfen, welche dienstrechtlichen Schritte verbleiben.

Während die Ermittlungen zur NS-Wiederbetätigung laufen, bleibt unklar, ob weitere Bezüge zum Nationalsozialismus existieren. Die Behörden halten sich mit Details zu den Abläufen innerhalb der Dienststelle zurück, um die laufenden Verfahren nicht zu gefährden. Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten verwies gegenüber der „Kronen Zeitungdarauf, dass man zum genauen Inhalt der Vorwürfe aktuell keine weitere Auskunft geben wolle, da die Ermittlungen noch im Gange seien.