„Im Falle einer Kriegserklärung oder der Verpflichtung britischer Streitkräfte zu einer Militäraktion verlangt die Verfassungskonvention, dass die Genehmigung durch den Premierminister im Namen der Krone erteilt wird. Entscheidungen über militärische Maßnahmen werden im Kabinett getroffen und dabei unter anderem vom Nationalen Sicherheitsrat und dem Chef des Verteidigungsstabs beraten.“