Griechenland zahlt erwachsenen Staatsangehörigen eine Umzugsprämie, um dem starken Bevölkerungsverlust in strukturschwachen Regionen entgegenzuwirken. Die Anmeldung für das erweiterte Förderprogramm wurde am 14. Oktober 2026 geöffnet. Das Geld ist in zwei Tranchen aufgeteilt und an strenge Wohnsitzbedingungen geknüpft.
Erweiterung des Programms auf elf regionale Verwaltungseinheiten
Die griechische Regierung weitet ihre finanzielle Unterstützung massiv aus, um dem demografischen Wandel und der Landflucht Einhalt zu gebieten nach Angaben der veröffentlichten Berichte. Ursprünglich konzentrierte sich die staatliche Initiative ausschließlich auf die nordöstliche Region Evros. Nun umfasst das Fördergebiet zehn weitere Verwaltungseinheiten.
Zu den neu aufgenommenen Regionen gehören Kilkis, Florina, Kastoria, Drama, Pella, Grevena, Kozani, Serres, Ioannina und Thesprotia. Dabei gilt die Unterstützung nicht flächendeckend für jede Gemeinde. In der Region Ioannina sind sieben der insgesamt acht Gemeinden vorgesehen, während sich die Maßnahme in Thesprotia auf die Gemeinden Souli und Filiates beschränkt. Zudem ist die Förderung längst nicht mehr auf kleine Dörfer limitiert: Auch wer den Hauptwohnsitz in geeignete städtische Zentren der genannten Regionen verlegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Prämie profitieren.
Auszahlung in zwei Tranchen und die neuen Bedingungen für Rückkehrer
Die finanzielle Beihilfe ist auf exakt 10.000 Euro pro Haushalt bemessen. Die Auszahlung erfolgt traditionell in zwei Etappen zu je 5.000 Euro. Die erste Hälfte wird nach der endgültigen Bewilligung überwiesen, die restlichen 5.000 Euro folgen nach Ablauf eines Jahres, sobald der tatsächliche und ununterbrochene Aufenthalt vor Ort nachgewiesen ist.
Um die finanzielle Hürde zum Start zu senken, existiert mittlerweile die Möglichkeit, die erste Tranche als Vorschuss zu beantragen. Damit sollen die anfallenden Umzugskosten sowie die ersten Monate am neuen Wohnort abgefedert werden. Als gültige Unterkunft akzeptieren die Behörden eine eigene Immobilie, eine Mietwohnung oder eine von nahen Verwandten bereitgestellte Bleibe. Wer das Geld beanspruchen will, muss seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich dorthin verlegen und entsprechende Nachweise im offiziellen Antragsverfahren erbringen.
Strenger Ausschluss von Ausländern und neue Chancen für ortsunabhängige Arbeitskräfte
Das Programm richtet sich ausschließlich an erwachsene griechische Staatsangehörige. Dazu zählen sowohl im Ausland lebende Griechen, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, als auch Personen, die aus anderen Landesteilen in die strukturschwachen Gebiete ziehen. Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder andere Personen ohne griechischen Pass können die Prämie demnach nicht beantragen.
Eine entscheidende Neuerung kommt vor allem Berufstätigen entgegen, die nicht vor Ort an einen klassischen Arbeitsplatz gebunden sind. Das Programm verlangt von Rückkehrern und Zuziehenden nicht zwingend die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle in der jeweiligen Region. Damit sollen insbesondere Personen angesprochen werden, die ortsunabhängig im Homeoffice oder digital arbeiten. Zusätzlich können junge Menschen berücksichtigt werden, die nach dem 1. Januar 2025 einen Hochschulabschluss an einer Bildungseinrichtung in einer dieser Regionen erworben haben und sich dort dauerhaft niederlassen wollen.
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