Google hat am 16. Oktober 2026 seine Datenschutzrichtlinie aktualisiert und damit eine frühere Zusage aufgeweicht. Seither können Daten aus Gmail, Google Drive und Google Fotos für die personalisierte Werbung genutzt werden, sofern Nutzer bestimmte KI-Funktionen und geräteübergreifende Datenfreigaben ausdrücklich aktiviert haben.
Die Datenschutzänderung und das Ende der Werbegrenze
Am 16. Oktober hat Google eine Änderung seiner Datenschutzrichtlinie vorgenommen, die eine langjährige Grenze im Werbegeschäft verschiebt. Bis zu diesem Stichtag galt ein klares Verbot für die Nutzung privater Inhalte aus Google-Diensten zu Werbezwecken (wie Ars Technica zuerst berichtete). Die Richtlinie enthielt zuvor den präzisen Satz, dass keine personalisierten Anzeigen auf Basis von Inhalten aus Google Drive, Gmail oder Google Fotos geschaltet werden.
Diese eindeutige Formulierung wich einer neuen Ausnahmeregelung. Demnach schaltet das Unternehmen zwar weiterhin keine gezielte Werbung direkt aus dem Postfach oder der Cloud, es sei denn, Nutzer entscheiden sich bewusst dafür, Daten aus diesen Diensten für andere Google-Anwendungen freizugeben. Die Anpassung betrifft direkt das im Januar gestartete Feature Personal Intelligence, das künstliche Intelligenz mit persönlichen Daten verknüpft (wie Android Authority analysierte).
Verknüpfung von Google Search und Personal Intelligence
Im Januar 2026 führte Google das System für Abonnenten in den USA ein, ehe im Mai eine weltweite Ausweitung auf fast 200 Länder folgte. Die Funktion verbindet Gmail, Google Photos, YouTube und den Suchverlauf mit der KI-Anwendung Gemini und dem Suchmodus, um kontextbezogene und präzisere Antworten zu liefern.
Wenn eine Anfrage beispielsweise die Details einer Hotelbuchung aus dem E-Mail-Postfach oder Fotos einer früheren Reise einbezieht, nutzt das System diese Inhalte. Die aktualisierte Richtlinie stellt klar, dass die Google-Suche die verarbeiteten Daten auch zur Personalisierung von Inhalten inklusive Werbung verwenden kann. Werden Apps wie Gmail oder Google Workspace aktiv mit der Suche verknüpft, fließen Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen in die Werbeauswahl ein.

Google erklärte laut der offiziellen Datenschutzrichtlinie: „Sie können bestimmten Google-Diensten wie der Suche oder Gemini-Apps optional gestatten, auf Daten aus anderen von Ihnen genutzten Google-Diensten wie Google Fotos und Workspace-Apps wie Gmail und Drive zuzugreifen, um Ihnen ein personalisiertes Erlebnis zu bieten; dies unterliegt den Richtlinien und Einstellungen des aufrufenden Dienstes.
Unterschiedliche Positionen zur Kritik
Während Verbraucherschützer und Fachmedien darin eine Verwischung der Grenzen zwischen privater Kommunikation und kommerzieller Vermarktung sehen, betont der Konzern den rein optionalen Charakter der Funktion. In einer Stellungnahme gegenüber Ars Technica erklärte das Unternehmen, dass die Verknüpfung der Anwendungen vollständig auf freiwilliger Basis beruhe.
Zudem widerspricht Google einer direkten Durchsuchung von Postfächern für Werbezwecke:.
Ein Unternehmenssprecher teilte via Ars Technica mit: „Anzeigen sind weiterhin relevant für Dinge wie Ihre Anfrage, den Kontext der Antwort und Ihre Interessen. Anzeigen basieren nicht direkt auf Ihrem Gmail-Postfach oder Ihrer Fotos-Mediathek, und sensible Informationen werden wie immer nicht zur Anzeigenschaltung herangezogen.
Werbetreibende erhalten laut den Richtlinien keinen direkten Zugriff auf den Posteingang oder Fotos. Kategorien wie Gesundheit, Religion oder sexuelle Orientierung bleiben zudem weiterhin von der Werbeausrichtung ausgeschlossen.

Schritte zur Kontrolle der App-Verknüpfungen
Wer verhindern möchte, dass verarbeitete Inhalte aus dem persönlichen Google-Konto die Werbeanzeigen beeinflussen, kann die entsprechenden Verbindungen in den Kontoeinstellungen trennen (wie TechCity erläutert).
- Das Google-Konto unter myaccount.google.com aufrufen und den Bereich Daten & Datenschutz anwählen.
- Unter dem Punkt Personalisierung & Aktivität die Option Personalisierungseinstellungen öffnen.
- Die Verwaltung für personalisierte Empfehlungen in den Suchdiensten aufrufen und zum Unterpunkt für zusätzliche persönliche Intelligenz navigieren.
- Die verknüpften Inhalte und Apps wie Google Workspace oder Google Photos trennen, sofern keine Freigabe gewünscht ist.
Wie WinBuzzer anmerkt, bleiben bereits gespeicherte Aktivitäten im Suchverlauf auch nach dem Trennen der Apps erhalten und müssen separat über die Google-Aktivitäten gelöscht werden, sofern sie nicht mehr für die Produktverbesserung und das Training von KI-Modellen genutzt werden sollen.