Gesundheitsministerium warnt vor möglichen kommerziellen Geschäften bei der Organ-/Gewebetransplantation von Ausländern in Indien

Um mögliche kommerzielle Geschäfte mit Organ- oder Gewebetransplantationen von Ausländern zu verhindern, machte Gesundheitsministerin Apurva Chandra das Außenministerium in einer schriftlichen Mitteilung auf mögliche Verstöße aufmerksam und bat um Unterstützung bei der Einrichtung von Systemen zur Überwachung des Prozesses.

Das Gesundheitsministerium sagte, viele Ausländer kämen für verschiedene Arten von Organtransplantationen nach Indien. Sie könnten ein potenzieller Empfänger oder Spender von Organen sein und möglicherweise mit einem medizinischen/Begleitvisum zu Besuch kommen.

„Ein aktueller Medienbericht hat hervorgehoben, dass in einigen Fällen die Echtheit der Dokumente zur Feststellung der Beziehung zwischen Spender und Empfänger, ihrer Ausweisdokumente, Wohnsitznachweise usw. nicht zuverlässig festgestellt werden kann und diese möglicherweise nicht echt sind“, bemerkte Herr . Chandra in seinem Brief vom 30. Januar an Vinay Kwatra, Außenminister, Außenministerium.

Das Ministerium listete die Bestimmungen des Transplantation of Human Organ and Tissues Act (THOTA) von 1994 speziell für Ausländer auf und bemühte sich darum, dass diese Regeln an alle Botschaften/Missionen ausländischer Länder in Indien und ggf. auch an die betroffene Regierung weitergegeben werden Es gibt keine Botschaft/Mission in Indien.

Knotenoffizier gesucht

Das Gesundheitsministerium hat außerdem darum gebeten, dass das Außenministerium einen Knotenbeauftragten für die Koordinierung der Organspende und -transplantation von Ausländern benennen kann und dass dies auch der National Organ and Tissue Transplant Organization (NOTTO) mitgeteilt werden kann.

Inzwischen hat Indien die „One Nation, One Policy“ für Organspende und -transplantation verabschiedet.

„Im Rahmen der Richtlinie wurde beschlossen, das Erfordernis des Wohnsitzes des Staates für die Registrierung von Patienten, die eine Organtransplantation von verstorbenen Spendern benötigen, zu streichen. Jetzt können solche Patienten in jeden Staat gehen und sich für eine Organtransplantation registrieren lassen. Gemäß den neuen Regierungsrichtlinien wurde die Altersobergrenze von 65 Jahren für die Berechtigung zur Registrierung für den Empfang verstorbener Spenderorgane aufgehoben. „Jetzt kann sich jede Person jeden Alters für den Erhalt verstorbener Spenderorgane anmelden“, erklärte das Gesundheitsministerium.

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Den bei NOTTO vorliegenden Daten zufolge fanden im Kalenderjahr 2022 im Land 15.561 Organtransplantationen statt.

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