Ein verurteilter Hausarzt in Winterthur konnte trotz eines lebenslangen Tätigkeitsverbots wegen Schändung jahrelang weiterpraktizieren.
Missbrauch in der Notfallpraxis und die juristischen Folgen
Der damals über 40-jährige Mediziner, der verheiratet ist und drei kleine Kinder hat, führte eine Notfallpraxis. Eine damals 19-jährige Patientin, die seit längerem von Kopfschmerzen geplagt wurde und bei der man im Spital die Beschwerden nicht ernst genommen hatte, wandte sich verzweifelt an ihn. Vom ersten Termin an gab er ihr das Gefühl, sich um sie zu kümmern, und händigte ihr nach einigen Sitzungen seine Handynummer für Notfälle aus. Stattdessen missbrauchte er sie sexuell auf der Patientenliege, während sie nichtsahnend lag.
Das Opfer zeigte den Arzt noch am selben Abend an. Dabei stellte sich heraus, dass sie offenbar nicht die Erste war: Vier Jahre zuvor hatte bereits eine medizinische Praxisassistentin den Arzt bei der Polizei angezeigt – damals wegen «Ausnützens einer Notlage». Die Staatsanwaltschaft stellte das damalige Verfahren jedoch ein, da es nach damaliger Ansicht an dem für eine Verurteilung erforderlichen Abhängigkeitsverhältnis oder einer Notlage gemangelt hatte. Im Fall von Stella S. kam der Hausarzt nicht mehr davon.
Jahre der Weiterarbeit trotz laufender Prozesse
Erstaunlich ist dabei, dass er zuvor jahrelang weiterpraktizieren, sogar eine neue Praxis eröffnen konnte und es schaffte, dass seine Frau und seine Kinder nichts von den Strafverfahren und Urteilen erfuhren. Er wird wohl ein Leben lang unter den Folgen leiden, wobei das Opfer selbst am schwersten getroffen wurde.
Für die heute 25-jährige Stella S. hatten die Taten verheerende Konsequenzen. Sie musste wiederholt stationär in die Psychiatrie, verlor ihre Lehrstelle als Köchin und traut sich zu Arztterminen nur noch in Begleitung. «Ich wünsche mir, dass Betroffene von sexueller Gewalt sich wehren und sich trauen, aufzustehen und die Täter anzuzeigen», sagt sie und verschränkt ihre feingliedrigen, tätowierten Hände vor der Brust, während sie betont: «Die Täter sind es, die sich schämen müssen!» Sie wurde wiederholt von der Angst gepackt, dass ihr der Verurteilte noch einmal etwas antut, weil sie ihn angezeigt und damit seine Existenz in Gefahr gebracht hatte.
Das Zürcher Gesundheitsamt schaltet sich ein
Im Zentrum der Kritik steht vor allem eine Frage, die Stella S. nicht loslässt: Weshalb durfte dieser Mann trotz aller Gerichtsurteile jahrelang weiterpraktizieren, als wäre nichts geschehen? Die Behörde entzieht Berufsbewilligungen jedoch nur selten. Nach Blick-Recherchen reicht das Amt für Gesundheit unter Regierungsrätin Natalie Rickli nun selbst Strafanzeige ein unter dem Zürcher Gesundheitsamt.
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