Werden Strafverfolgungsbehörden auf dem alten Kontinent die Erlaubnis erhalten, biometrische Videoüberwachung einzusetzen, eine auf künstlicher Intelligenz basierende Technik, die es ermöglicht, eine Person anhand physischer oder verhaltensbezogener Merkmale automatisch zu erkennen? Dies geschieht derzeit in Brüssel, wo die Institutionen der Europäischen Union (EU) ihren „Artificial Intelligence Act“, einen Verordnungsentwurf für Systeme der künstlichen Intelligenz, fertigstellen.